Die deutschen Behörden haben nun in beiden Fällen zwei Monate Zeit, Stellung zu nehmen. Ergreift Deutschland binnen zwei Monaten keine angemessenen Maßnahmen, kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.
Umwelt: Schutz blütenreicher Wiesen verbessern
Im Bereich Umweltschutz fordert die Kommission Deutschland auf, den Schutz blütenreicher Wiesen in Natura-2000-Gebieten erheblich zu verbessern und damit seinen Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates) nachzukommen. Die Richtlinie ist eines der wichtigsten Instrumente der EU zum Schutz der biologischen Vielfalt. Die EU-Länder sind verpflichtet, wichtige Lebensraumtypen und Arten zu schützen und in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren. Im europäischen Grünen Deal und in der EU-Biodiversitätsstrategie wird gefordert, dass dem Verlust der Artenvielfalt in der EU durch die Verbesserung und die Wiederherstellung des guten ökologischen Zustands beschädigter Ökosysteme Einhalt zu gebieten ist.
Deutschland kommt seiner Verpflichtung nicht nach, die Verschlechterung insbesondere zweier Lebensräume – nämlich Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen –, die sich in Deutschland in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden, zu verhindern. Die beiden Lebensraumtypen spielen eine wichtige Rolle für bestäubende Insekten, Bienen und Schmetterlinge und werden im Rahmen des Natura-2000-Netzes geschützt. Vor allem aufgrund nicht nachhaltiger landwirtschaftlicher Verfahren in Naturschutzgebieten wurden diese Lebensraumtypen in den letzten Jahren in mehreren geschützten Gebieten immer kleiner oder sind ganz verschwunden. Deutschland stellt außerdem keinen ausreichenden Rechtsschutz für diese Lebensraumtypen sicher.
Binnenmarkt: Bundesländer beschränken Dienstleistungsfreiheit für Ingenieure
Zur Anerkennung von Berufsqualifikationen wendet die Kommission sich an Deutschland, Zypern, Malta und die Slowakei, weil sie die EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Richtlinie 2005/36/EG , geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, sowie Artikel 45 und 49 AEUV) nicht einhalten. Diese Vorschriften vereinfachen die Anerkennung von Berufsqualifikationen in den EU-Ländern, wodurch es Berufsangehörigen erleichtert wird, ihre Dienste in ganz Europa anzubieten, und gleichzeitig ein verbessertes Schutzniveau für Verbraucher und Bürger gewährleistet wird.
Zur Umsetzung in Deutschland hat die Kommission Bedenken, ob die regionalen Umsetzungsvorschriften der Bundesländer in Bezug auf den freien Dienstleistungsverkehr bei Ingenieurleistungen und die Anerkennung von Ingenieuren für Niederlassungszwecke mit der Richtlinie übereinstimmen. Sie hat darüber hinaus festgestellt, dass Bestimmungen der Richtlinie 2005/36/EG in sektorspezifische Rechtsvorschriften (Berufe in den Bereichen Gesundheit, Handwerk und Architektur) nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden.
Weitere Informationen:
Memo mit den wichtigsten Entscheidungen im Oktober (deutsche Übersetzung folgt)
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 30. Oktober 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland