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Vertretung in Deutschland
Presseartikel12. November 2021Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Vertragsverletzungsverfahren: Entscheidungen zu Deutschland in den Bereichen Freizügigkeit und Verkehr

Departure ceremony of the Connecting Europe Express train at Lisbon Oriente Station

Im Rahmen ihrer heutigen (Freitag) Entscheidungen zur Anwendung des EU-Rechts in den EU-Staaten hat die Europäische Kommission auch zwei neue Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Zum einen geht es um ein neues bayerisches System der Familienbeihilfen, das aus Sicht der Kommission gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung von EU-Bürgern verstößt. Zum anderen fordert die Kommission Deutschland auf, die Regeln über die Marktöffnung im Schienenverkehr vollständig umzusetzen.

In beiden Fällen hat Deutschland nun zwei Monate Zeit, um auf die Beanstandungen der Kommission zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln, die zweite Stufe in einem höchstens dreistufigen Vertragsverletzungsverfahren.

Familienleistungen in Bayern

Der Freistaat Bayern hat ein neues System von Familienleistungen für in Bayern wohnhafte Personen mit kleinen Kindern bis 3 Jahren eingeführt. Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Bayern arbeiten, haben zu den gleichen Bedingungen Anspruch auf diese Leistung wie deutsche Staatsangehörige, unabhängig davon, ob ihre Kinder mit ihnen in Bayern oder im Ausland leben. Jedoch erhalten EU-Bürgerinnen und-Bürger, deren Kinder in einem der 15 Mitgliedstaaten leben, in dem die Lebenshaltungskosten niedriger sind als in Bayern, einen geringeren Betrag. Die Kommission äußert Bedenken, dass die fraglichen Vorschriften gegen das EU-Recht verstoßen, da EU-Bürgerinnen und –Bürger ungleich behandelt und somit diskriminiert werden. Zudem verstoßen die Vorschriften gegen die EU-Regeln zur Arbeitnehmerfreizügigkeit (Verordnung (EU) Nr. 492/2011) und zur Koordinierung (Verordnung (EG) Nr. 883/2004) der Systeme der sozialen Sicherheit, die ein Wohnsitzerfordernis verbieten.

Pressekontakte: renke [dot] deckarmatec [dot] europa [dot] eu (Renke Deckarm), Tel.: +49 (89) 242 448-36; gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820

Marktöffnung und Infrastrukturverwaltung im Schienenverkehr

Die Kommission hat zudem beschlossen, wegen der mangelhaften Umsetzung der Richtlinie 2016/2370/EU Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und Bulgarien einzuleiten. Mit der genannten Richtlinie wurde die Richtlinie 2012/34/EU zur Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur geändert. Eisenbahnunternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat erhalten damit grundsätzlich das Recht, alle Arten von Personenverkehrsdiensten überall in der EU zu erbringen, und die Vorschriften über die Unparteilichkeit des Infrastrukturbetreibers werden gestärkt. 

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410, mobil 0152 0919 2810.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Vertragsverletzungsverfahren im Oktober: wichtigste Beschlüsse

Website der EU-Kommission zum Ablauf von Vertragsverletzungsverfahren

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. November 2021
Autor
Vertretung in Deutschland