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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung21. September 2022Vertretung in Deutschland

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelnder Umsetzung der Regeln zu Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und nachhaltigem Finanzwesen eingeleitet

Dargestellt ist ein Piktogram auf einem lila Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Innerhalb des Kreises befinden sich Darstellungen zum Thema Justiz und Recht. Auf der linken Seite oben sieht man einen Gerichtshammer, parallel dazu auf der rechten Seite die Darstellung einer Waage, die von einer Hand gehalten wird (Justizsymbol). Der untere Teil des Kreises zeigt einge Hand, die eine kleinere Hand in ihrer hält.

Die EU-Kommission hat eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren gegen verschiedene Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihre Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht nicht entsprechend kommuniziert haben („Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung“). In Deutschland betrifft es die EU-Vorschriften zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und zum nachhaltigem Finanzwesen.

Deutschland hat keine nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in nationales Recht mitgeteilt und erhält daher ein Aufforderungsschreiben. Das Ziel der Richtlinie ist die Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter bei der Arbeitsmarktbeteiligung, indem eine gerechte Verteilung der Betreuungsaufgaben zwischen den Eltern gefördert wird. Mit der Richtlinie wurde ein Vaterschaftsurlaub eingeführt, der Vätern bzw. dem zweiten Elternteil das Recht auf mindestens zehn Tage Urlaub um den Zeitpunkt der Geburt des Kindes gibt. Außerdem wird ein Elternurlaub von mindestens vier Monaten eingeführt, von denen mindestens zwei Monate nicht zwischen den Elternteilen übertragbar sind. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige oder eine im gleichen Haushalt lebende Person pflegen oder unterstützen, erhalten Anspruch auf fünf Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Erwerbstätige Eltern von Kindern bis acht Jahren und alle pflegenden Angehörigen erhalten das Recht, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie endete am 2. August 2022.

Ein weiteres Aufforderungsschreiben richtete die Kommission an Deutschland wegen nicht fristgerechter Umsetzung der EU-Regeln zu nachhaltigem Finanzwesen. Mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2021/1269 der Kommission wird klargestellt, dass Wertpapierfirmen in ihren Produktüberwachungs- und Produktkontrollverfahren auch Nachhaltigkeitsfaktoren und nachhaltigkeitsbezogene Ziele berücksichtigen müssen. Mit diesen Vorschriften werden Umwelt-, Sozial- und Governance- (Nachhaltigkeits-) Erwägungen ins Zentrum des Finanzsystems gerückt. Ab dem 22. November 2022 müssen Unternehmen, die Finanzprodukte herstellen oder vertreiben, dabei nachhaltigkeitsbezogenen Zielen gebührend Rechnung tragen und dafür sorgen, dass Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsfaktoren für alle Kunden leicht verfügbar bleiben. Die Umsetzungsfrist der Richtlinie endet am 22. August 2022.

Insgesamt hatten 24 Mitgliedstaaten noch nicht die vollständige Umsetzung von zehn EU-Richtlinien gemeldet, deren Umsetzungsfrist zwischen dem 1. Juli und dem 31. August 2022 endete. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Umsetzung der Richtlinien abzuschließen; anderenfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Weitere Informationen:

Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren: Nichtumsetzung von EU-Rechtsvorschriften: Kommission leitet Schritte zur Gewährleistung der vollständigen und fristgerechten Umsetzung von EU-Richtlinien ein

Pressekontakt: Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820 und Renke Deckarm, Tel.: +49 (89) 242 448-36. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. September 2022
Autor
Vertretung in Deutschland