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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung30. September 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Visa für russische Staatsbürger: Kommission mahnt strengere Sicherheitskontrollen an

Es sind zwei EU Flaggen zu sehen.
European Union 2021

Immer mehr russische Staatsbürger verlassen ihr Land wegen der jüngste Eskalation des Krieges durch Russland, unter anderem wegen der militärischen Mobilmachung und den Scheinreferenden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten strengere Sicherheitskontrolle bei der Erteilung von Visa an Russen und verschärfte Grenzkontrollen. Gleichzeitig gilt es, das EU-Asylrecht uneingeschränkt zu achten. Entsprechende Leitlinien für ein koordiniertes Vorgehen der Konsulate und Grenzschutzbehörden hat die EU-Kommission nun vorgelegt.

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sagte: „Die heutigen Leitlinien stellen eine Reaktion auf die jüngste Eskalation des Krieges durch Präsident Putin dar. Die Sicherheitsbedrohung ist real. Die EU wird sich und ihre Bürgerinnen und Bürger schützen. Wir sorgen für eine kohärente und einheitliche Vorgehensweise an den EU-Grenzen gegenüber russischen Bürgern und die Anwendung strenger Vorschriften für die Erteilung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt für russische Staatsbürger. Gleichzeitig wird Europa seine Tür für diejenigen, die Schutz benötigen, nicht schließen.“

Höheres Sicherheitsniveau bei der Erteilung von Visa an russische Staatsbürger

Die Mitgliedstaaten sollten die Bedingungen, unter denen russische Staatsangehörige Schengen-Visa erhalten können, restriktiv und koordiniert anwenden. Die Mitgliedstaaten sollten bei der Bewertung der Gründe für eine Reise einen strengen Ansatz verfolgen. Dies gilt auch für russischen Bürgerinnen und Bürger, die vor der Mobilmachung fliehen.

Plant ein Antragsteller (z. B. eine Person, die vor der Mobilmachung flieht) einen längeren Aufenthalt in der EU, sollten die Konsulate der Mitgliedstaaten den Fall nach den geltenden nationalen Vorschriften für Visa für einen längerfristigen Aufenthalt behandeln. Was Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt anbelangt, so werden die Konsulate aufgefordert, Ausnahmen aus humanitären Gründen restriktiv anzuwenden. Es ist daher Sache der Mitgliedstaaten, auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung zu beurteilen, ob Anträge russischer Staatsangehöriger in die Kategorie „humanitäre Gründe“ fallen können.

Die Konsulate der Mitgliedstaaten sollten auch Fälle sorgfältig prüfen, in denen russische Staatsangehörige, die sich außerhalb Russlands aufhalten, ein Visum beantragen.  Diese Antragsteller sollten an das Konsulat verwiesen werden, das für ihren Wohnsitz zuständig ist, in der Regel in der Russischen Föderation.

Aufhebung und Annullierung gültiger Visa (an der Grenze)

Die Mitgliedstaaten sollten ferner ihre Konsulate und Grenzschutzbeamten anweisen, stärkere Kontrollen vorzunehmen und einen strengen Ansatz in Bezug auf die Neubewertung gültiger Visa zu verfolgen, die russischen Staatsangehörigen bereits erteilt wurden. Diese sollte auf der Grundlage einer Überprüfung der individuellen Situation im derzeitigen geopolitischen Kontext erfolgen. Im Einklang mit Artikel 30 des Visakodexes begründet allein der Besitz eines Visums kein automatisches Recht auf Einreise in den Schengen-Raum. Liegen Gründe für eine Annullierung oder Aufhebung eines Visums vor, so kann der Grenzschutzbeamte unabhängig davon, welcher Mitgliedstaat das Visum erteilt hat, die entsprechende Entscheidung treffen.

Koordinierte und gründliche Kontrollen russischer Bürger an den EU-Außengrenzen

Sichere Außengrenzen sind eine Voraussetzung für das Funktionieren des Schengen-Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen. In den Leitlinien wird auf den Schengener Grenzkodex verwiesen, und die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihre Kontrollen an den Außengrenzen zu verschärfen und an den Grenzen der EU zur Russischen Föderation koordiniert vorzugehen, um zu vermeiden, dass russische Staatsbürger, denen die Einreise an einer Grenze verweigert wurde, über eine andere Grenze einreisen dürfen.

Die Leitlinien gelten unbeschadet des geltenden Rechtsrahmens im Asylbereich, einschließlich des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung.

Sorgfältigere Prüfung der Reisedokumente durch Beförderungsunternehmen  

In den Leitlinien wird erneut darauf hingewiesen, dass Beförderungsunternehmen für die von ihnen in die EU beförderten Drittstaatsangehörigen verantwortlich sind, denen jedoch die Einreise verweigert wird. Die Beförderungsunternehmen sollten bei der Überprüfung der für die Einreise erforderlichen Reisedokumente insbesondere russischer Staatsangehöriger wachsam bleiben. Gegebenenfalls müssen sie die Rückführung der Person, der die Einreise in die EU verweigert wurde, in das Ausgangsland übernehmen.

Nächste Schritte

Die Leitlinien sollen den Mitgliedstaaten und ihren Konsulaten sowie den Grenzschutzbehörden Hilfestellung bieten.

Die Kommission wird die Umsetzung dieser Leitlinien fortlaufend prüfen, um rasche und koordinierte Maßnahmen auf EU-Ebene zur Bewältigung aller sich abzeichnenden Herausforderungen zu unterstützen. Die Kommission wird zu diesem Zweck im Rahmen der Integrierten EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen Bericht erstatten und die erforderlichen Informationen über das EU-Vorsorge- und Krisenmanagementnetz für Migration zusammentragen.

Hintergrund

Am 6. September schlug die Kommission vor, das Visaerleichterungsabkommen mit der Russischen Föderation aufgrund der erhöhten Sicherheitsrisiken vollständig auszusetzen. Der Rat stimmte am 9. September förmlich über den Vorschlag ab, und am selben Tag veröffentlichte die Kommission für die Konsulate der Mitgliedstaaten Leitlinien zum Umgang mit Visaanträgen russischer Staatsangehöriger.

Während des hochrangigen Rundtischgesprächs im Rahmen der integrierten EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen vom 26. September ersuchten die Mitgliedstaaten die Kommission um weitere Unterstützung und Aktualisierung der Leitlinien vom 9. September sowie um die Abfassung von Leitlinien für Grenzkontrollen.

Diese neuen Leitlinien sollen ein gemeinsames Vorgehen der EU gewährleisten, da verschiedene Mitgliedstaaten an ihren Grenzen zur Russischen Föderation ein erhöhtes Einreiseaufkommen registrieren und auch immer mehr Visumanträge und -anfragen russischer Staatsangehöriger eingehen.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Mitteilung der Kommission: Leitlinien zur generellen Vorgehensweise bei der Ausstellung von Visa für russische Antragsteller und Anleitungen zur Kontrolle russischer Staatsangehöriger an den Außengrenzen

Mitteilung der Kommission mit Leitlinien zur generellen Vorgehensweise bei der Ausstellung von Visa für russische Antragsteller

Beschluss des Rates über die Aussetzung der Anwendung des Visaerleichterungsabkommens zwischen der EU und Russland

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. September 2022
Autor
Vertretung in Deutschland