Angleichung an die Visapolitik der EU, Einsatz von Frontex und Abschaffung der Goldenen Pässe, Bekämpfung von Menschenschmuggel, Korruption und organisierter Kriminalität: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien sowie Georgien, Moldawien und die Ukraine erfüllen weiterhin die Anforderungen an die Visaliberalisierung und haben Fortschritte gemacht. Aber es gibt auch Bereiche, in denen jedes Land weitere Anstrengungen unternehmen muss. Zu diesem Ergebnis kommt die EU-Kommission in ihrem fünften Bericht über die Überwachung der EU-Visumfreiheit, den sie heute vorgelegt hat.
Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas erklärte dazu: „Die Visaliberalisierung ist ein wesentliches Element zur Erleichterung der zwischenmenschlichen Kontakte und zur Stärkung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Beziehungen zwischen den Bürgern der EU und der Partnerländer. Die Aufrechterhaltung dieser Errungenschaft erfordert jedoch ständige Wachsamkeit. Insbesondere sollten umgehend Schritte unternommen werden, um die Visapolitik im Rahmen des Engagements und der Verpflichtung gegenüber der Europäischen Union sowohl durch unsere Visaabkommen als auch – für viele unserer Partner – durch den Beitrittsprozess stärker anzugleichen.“
Der Bericht konzentriert sich auf die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um den Empfehlungen der Kommission aus dem vierten Bericht über den Mechanismus zur Aussetzung der Visumpflicht vom letzten Jahr nachzukommen und die kontinuierliche Erfüllung der Visaliberalisierungsanforderungen zu gewährleisten.
- Migration
Alle bewerteten Länder haben weiterhin Maßnahmen zur Bekämpfung der irregulären Migration ergriffen. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um die bestehenden Bedenken auszuräumen:
Angleichung an die Visapolitik der EU: Dies ist für das reibungslose Funktionieren der visafreien Regelung mit der EU von entscheidender Bedeutung. Die fehlende Angleichung an die Visapolitik der EU kann zu einer Zunahme der irregulären Einreisen führen und sollte in allen westlichen Balkanländern vorrangig behandelt werden.
Frontex-Statusabkommen: Statusabkommen wurden mit Albanien, Serbien, Montenegro und Nordmazedonien geschlossen. Diese ermöglichen den Einsatz des ständigen Frontex-Korps an allen Grenzen dieser Partnerländer. Die Vereinbarungen mit Bosnien und Herzegowina sollten rasch abgeschlossen und umgesetzt werden.
Operative Pläne zur Bekämpfung des Menschenschmuggels: Auf dem EU-Ministertreffen der westlichen Balkanstaaten zum Thema Justiz und Inneres am 3. November wurde eine regionale operative Partnerschaft zur Bekämpfung des Menschenschmuggels ins Leben gerufen. Diese wird die Zusammenarbeit der Strafverfolgungs- und Justizbehörden bei der Bekämpfung von Schmugglernetzen verstärken und die Grenzschutzkapazitäten der westlichen Balkanstaaten erhöhen.
- Sicherheit
Alle bewerteten Länder ergreifen weiterhin Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um die Probleme der inneren Sicherheit anzugehen:
Korruption auf hoher Ebene: Die Bemühungen zur Bekämpfung der Korruption werden nach wie vor durch die begrenzten Kapazitäten und den rechtlichen Status der Korruptionsbekämpfungsbehörden sowie durch die geringe Zahl von Gerichtsverfahren und Verurteilungen behindert.
Bekämpfung der organisierten Kriminalität: Alle Länder sollten den Kampf gegen grenzüberschreitende Netzwerke der organisierten Kriminalität in Zusammenarbeit mit Europol und durch verstärkte Beteiligung an EMPACT-Aktivitäten intensivieren.
Goldene Pässe: Länder, die die Staatsbürgerschaft als Gegenleistung für Investitionen gewähren, sollten derartige Regelungen abschaffen oder nicht einführen. Goldene Pässe bergen für die EU Risiken in Bezug auf Sicherheit, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Korruption.
Die nächsten Schritte
Die Kommission wird die Erfüllung der Anforderungen an die Visaliberalisierung im Rahmen von Treffen hochrangiger Beamter sowie in den regelmäßigen Sitzungen des Unterausschusses für Justiz, Freiheit und Sicherheit und im Rahmen bilateraler und regionaler Dialoge zwischen der EU und visumfreien Ländern weiterhin überwachen. Die Überwachung von Aspekten im Zusammenhang mit den Benchmarks für die Visaliberalisierung wird auch weiterhin in das jährliche Erweiterungspaket der Kommission und gegebenenfalls in die EU-Beitrittsverhandlungen einbezogen. Die Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Rat weiterhin mindestens einmal im Jahr Bericht erstatten.
Hintergrund
Die EU hat derzeit mit 61 Ländern eine visafreie Regelung eingeführt. Im Rahmen dieser Regelung können Nicht-EU-Bürger mit einem biometrischen Reisepass innerhalb von 180 Tagen für 90 Tage ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen. Für visumfreie Reisende, die den Schengen-Raum besuchen, gilt ab Ende 2023 das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS).
Staatsangehörige von Montenegro, Serbien und Nordmazedonien können seit Dezember 2009 ohne Visum in die EU reisen. Für Bürger aus Albanien und Bosnien und Herzegowina ist dies seit Ende 2010 möglich. Für Moldawien trat die Visumfreiheit im April 2014 in Kraft, für Georgien im März 2017 und für die Ukraine im Juni 2017.
Die Daten in diesem Bericht beziehen sich auf das Kalenderjahr 2021, gegebenenfalls mit Aktualisierungen für 2022. Was die Ukraine betrifft, so spiegelt dieser Bericht, der sich auf die Zeit bis Ende 2021 bezieht, hauptsächlich die Situation vor dem Beginn der unprovozierten und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 wider.
Weitere Informationen:
Fünfter Bericht über die Überwachung der EU-Visumfreiheit
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 5. Dezember 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland