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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung30. November 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Von der Leyen: „Die schrecklichen Verbrechen Russlands werden nicht ungesühnt bleiben“

EU Flagge und Ukraine Flagge.

Die Invasion Russlands in die Ukraine hat zu Tod, Zerstörung und unermesslichem Leid geführt. Wir alle erinnern uns an die Gräueltaten etwa in dem Kiewer Vorort Butscha. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat bekräftigt, dass Russland dafür zur Rechenschaft gezogen werden muss. In ihrem Statement schreibt die Kommissionspräsidentin: „Die schrecklichen Verbrechen Russlands werden nicht ungesühnt bleiben.“

Die Europäische Kommission hat dabei zwei Dimensionen im Blick, und zwar eine juristische und eine finanzielle:

  • Neben der Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshof regt die Europäische Kommission ein neues spezielles Fachgericht an, das das russische Verbrechen der Aggression untersuchen und strafrechtlich verfolgen soll. Das soll mit Unterstützung der Vereinten Nationen geschehen. Von der Leyen betonte: „Wir sind bereit, mit der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten, um eine möglichst breite internationale Unterstützung für dieses Gericht zu erhalten.“
  • Der Kriegsschaden in der Ukraine wird derzeit auf 600 Milliarden Euro geschätzt – Russland und seine Oligarchen müssen der Ukraine dafür Schadensersatz leisten und die Kosten für den Wiederaufbau des Landes tragen. Die Kommissionspräsidentin betont, dass es dafür Mittel und Wege gebe: „Wir haben die Reserven der russischen Zentralbank in Höhe von 300 Milliarden Euro blockiert und das Geld russischer Oligarchen in Höhe von 19 Milliarden Euro eingefroren. Kurzfristig könnten wir gemeinsam mit unseren Partnern eine Struktur schaffen, um diese Mittel zu verwalten und zu investieren. Dann würden wir die Erlöse für die Ukraine verwenden. Und sobald die Sanktionen aufgehoben sind, sollten diese Mittel verwendet werden, damit Russland den Schaden, der der Ukraine entstanden ist, vollständig ersetzt.“

Ursula von der Leyen kündigte eine enge Abstimmung mit den Partnern an. Gemeinsam könne man auf ein internationales Abkommen hinarbeiten und rechtliche Wege finden, um die beschriebenen Ziele zu erreichen.

Die Kommission hat ihre Vorschläge heute den Mitgliedstaaten vorgelegt, als Grundlage für eine Erörterung und die Entscheidung über das weitere Vorgehen. Die Vorschläge sehen folgendermaßen aus:

Rechenschaftspflicht für internationale Verbrechen

Die Ukraine sowie 14 Mitgliedstaaten haben bereits Ermittlungen wegen von Russland begangener internationaler Verbrechen eingeleitet. Sie werden von Eurojust durch gemeinsame Ermittlungsgruppen unterstützt. Alle EU-Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag, und die EU unterstützt den IStGH bei seinen Ermittlungen zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit uneingeschränkt. Russland erkennt jedoch die Zuständigkeit des IStGH nicht an. Dies bedeutet, dass das Verbrechen der Aggression, das von der höchsten politischen und militärischen Führung in Moskau begangen wird, derzeit nicht vom IStGH verfolgt werden kann.

Aus diesem Grund schlägt die Kommission alternative Optionen vor, um sicherzustellen, dass der Justiz Genüge getan wird:  Ein unabhängiges besonderes internationales Gericht auf der Grundlage eines multilateralen Vertrags oder ein spezialisiertes Gericht, das in ein nationales Justizsystem mit internationalen Richtern integriert ist – ein hybrides Gericht. In beiden Fällen wäre eine starke Unterstützung der Vereinten Nationen von entscheidender Bedeutung.

Entschädigung für den erlittenen Schaden

Im März 2022 hat die Kommission die Taskforce „Freeze and Seize“ eingerichtet, um die Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene sicherzustellen. Mit ihrer Hilfe haben die EU-Mitgliedstaaten Vermögenswerte russischer Oligarchen in Höhe von 19 Milliarden Euro eingefroren. Rund 300 Milliarden Euro der Reserven der russischen Zentralbank sind in der EU und anderen G7-Partnern blockiert. Um diese Mittel optimal zu nutzen und bereits jetzt mit dem Wiederaufbau der Ukraine zu beginnen, schlägt die Kommission unter anderem Folgendes vor:

Kurzfristig den Aufbau einer Struktur, um die eingefrorenen öffentlichen Gelder zu verwalten, sie zu investieren und die Erlöse zugunsten der Ukraine zu verwenden. Langfristig (sobald die Sanktionen aufgehoben sind) müssen die Vermögenswerte der Zentralbank zurückgezahlt werden. Dies könnte mit einem Friedensabkommen verknüpft werden, mit dem die Ukraine für den erlittenen Schaden entschädigt wird. Die Vermögenswerte, die zurückgegeben werden müssten, könnten mit dieser Wiedergutmachung des Krieges verrechnet werden.

Hintergrund

Der Europäische Rat hatte im Oktober 2022 die Kommission darum ersucht, Optionen für die Verwendung eingefrorener Vermögenswerte für den Wiederaufbau der Ukraine im Einklang mit dem EU-Recht und dem Völkerrecht vorzulegen.

Am 25. Mai 2022 schlug die Kommission vor, den Verstoß gegen restriktive Maßnahmen zu einer Straftat in der EU zu machen und die geltenden EU-Vorschriften über die Einziehung von Vermögenswerten zu überarbeiten und zu verschärfen. Darüber hinaus veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung, in der sie darlegte, wie eine künftige Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen aussehen könnte. Die Umgehung von Sanktionen zu einer Straftat der EU zu machen, würde es den nationalen Behörden erleichtern, eingefrorene Vermögenswerte einzuziehen.

Am 28. November 2022 kamen die Mitgliedstaaten überein, die Liste der EU-Straftatbestände auf Verstöße gegen EU-Sanktionen auszuweiten. Die Kommission ist entschlossen, rasch zu handeln und den Richtlinienvorschlag in den kommenden Tagen anzunehmen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung zu den Vorschlägen im Einzelnen

Erklärung der Kommissionspräsidentin im Wortlaut

Tweet der Kommissionspräsidentin mit verlinktem Video

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. November 2022
Autor
Vertretung in Deutschland