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Vertretung in Deutschland
Presseartikel8. Juni 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Von der Leyen: „Kommission wird gegen Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit in Polen mit allen möglichen Instrumenten vorgehen“

Participation of Ursula von der Leyen, President of the European Commission, in the plenary session of the EP

Die Genehmigung des polnischen Aufbau- und Resilienzplans hängt an klaren Zusagen der polnischen Regierung in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz. Das hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gestern (7.6.2022) vor dem Europäischen Parlament erneut bekräftigt. Der Plan soll die Menschen in Polen auf dem Weg zu einer nachhaltigeren, digitaleren und widerstandsfähigeren Zukunft unterstützen. „Die Billigung des polnischen Aufbauplans bedeutet keinesfalls, dass andere Verfahren in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit in Polen beendet werden“, bekräftigte von der Leyen. „Die laufenden Vertragsverletzungsverfahren werden fortgesetzt – und wenn nötig, werden wir neue Verfahren einleiten. Die Urteile des Gerichtshofs zur Disziplinarregelung bleiben für Polen bindend.“

Die Strategie der Kommission bestehe laut der Kommissionspräsidentin darin, „gegen die Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit in Polen mit allen uns zu Gebote stehenden Instrumenten vorzugehen“. Von der Leyen betonte weiter: „Unsere Verhandlungen zu NextGenerationEU haben den Weg in die richtige Richtung geebnet. Das polnische Parlament erörtert nun ein neues Gesetz. Und unrechtmäßig entlassene Richter haben eine reale Aussicht auf Wiedereinsetzung. Ist nun alles gelöst? Nein, bestimmt nicht. Aber die Richtung stimmt jetzt. Wir nutzen den Hebel, um unsere Ziele zu erreichen.”

Bei NextGenerationEU gehe es um gemeinsame europäische Gelder, um Steuergelder, so von der Leyen. „Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten müssen sicher sein, dass dieses Geld unionsweit im Einklang mit unseren Regeln und unseren Werten ausgegeben wird. Wir haben die nötigen Instrumente geschaffen, um sicherzustellen, dass der europäische Haushalt geschützt wird. Sowohl das Parlament als auch die Kommission haben Verfahren nach Artikel 7 eingeleitet. Die Verordnung über NextGenerationEU ermöglicht es uns, die in den länderspezifischen Empfehlungen genannten notwendigen Reformen voranzutreiben. Das ist harte Arbeit. Das ist ein tägliches Ringen. Das ist unsere Pflicht. Und lassen Sie uns in diesen schwierigen Zeiten zusammenarbeiten, um die Rechtsstaatlichkeit zu wahren und zu schützen“, sagte die Kommissionspräsidentin abschließend.

Hintergrund

Die EU-Kommission hat am 1. Juni 2022 en Aufbau- und Resilienzplan Polens positiv bewertet. Damit rückt die Auszahlung von 23,9 Mrd. Euro an Zuschüssen und 11,5 Mrd. Euro an Darlehen aus der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ein gutes Stück näher. Die Mittel sollen helfen, die wichtigen Investitions- und Reformvorhaben umzusetzen, die Polen in seinem Aufbau- und Resilienzplan skizziert hat. Sie werden Polen in die Lage versetzen, gestärkt aus der COVID-19-Pandemie hervorzugehen und den ökologischen und digitalen Wandel voranzutreiben.

Der polnische Plan enthält Etappenziele für wichtige Aspekte der Unabhängigkeit der Justiz, die von besonderer Bedeutung sind, um das Investitionsklima zu verbessern und die Voraussetzungen für eine gelungene Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans zu schaffen. Bevor Mittel aus der ARF fließen können, muss Polen nachweisen, dass es diese Etappenziele erreicht hat.

In ihrer Rede vor dem Europäischen Parlament erläuterte Kommissionspräsidentin von der Leyen die drei Etappenziele erneut: „Erstens muss die derzeitige Disziplinarkammer aufgelöst und durch ein unabhängiges und unparteiisches Gericht auf gesetzlicher Grundlage ersetzt werden. Das bedeutet, dass sich die Disziplinarkammer wesentlich von der derzeitigen unterscheiden muss – und so hat es der EuGH betont –, damit sie dem Urteil des EuGH genügt. Zweitens muss die Disziplinarordnung für Richter reformiert werden. Das bedeutet, dass kontroverse Disziplinarverstöße abgeschafft werden müssen. Zum Beispiel ist das Stellen einer Frage zur Vorabentscheidung an den EuGH kein Vergehen mehr. Oder auch das Infragestellen der Unabhängigkeit eines anderen Richters darf kein Vergehen mehr sein. Drittens müssen alle Richter, die von den Entscheidungen der derzeitigen Disziplinarkammer betroffen sind, das Recht haben, ihren Fall innerhalb eines klaren Zeitrahmens und auf der Grundlage der neuen Disziplinarordnung für Richter von der neuen Disziplinarkammer prüfen zu lassen – ohne die kontroversen Tatbestände. Das sind die drei Etappenziele.”

Weitere Informationen:

Rede von Präsidentin von der Leyen auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments über die Rechtsstaatlichkeit und die mögliche Annahme des polnischen nationalen Aufbauplans

Pressemitteilung: Europäische Kommission billigt 35,4 Mrd. Euro schweren Aufbau- und Resilienzplan Polens

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140 und renke [dot] deckarmatec [dot] europa [dot] eu (Renke Deckarm), Tel.: +49 1520 919 28 20.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. Juni 2022
Autor
Vertretung in Deutschland