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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 19. Februar 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Vorgaben zum Schiffsrecycling: Kommission stellt Evaluierungs-Ergebnisse vor

Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse ihrer Bewertung der EU-Verordnung über das Recycling von Schiffen veröffentlicht. Demnach wurden zwar die Ziele der Verordnung im Großen und Ganzen erreicht: sie trägt zu höheren Umwelt- und Sozialstandards beim Schiffsrecycling bei. Das ist insbesondere das Ergebnis der europäischen Liste der Abwrackeinrichtungen, auf die alle großen Seeschiffe, die unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaats fahren, zugreifen müssen. Jedoch wird die Wirksamkeit der Verordnung erheblich dadurch beeinträchtigt, dass Schiffseigner vor dem Recycling die Flagge ihrer Schiffe wechseln. Zusätzliche Anstrengungen sind auch bei der Qualität der vorgeschriebenen Gefahrstoffinventare erforderlich. 

Die Kommission wird weiterhin mit Mitgliedstaaten, Nicht-EU-Ländern und Interessenträgern zusammenarbeiten, um die Verordnung besser durchzusetzen. Darüber hinaus hat die Kommission gestern die europäische Liste der Abwrackeinrichtungen aktualisiert. Die Liste enthält nun 43 Anlagen: 21 in der EU, sieben in Norwegen, elf in der Türkei, drei im Vereinigten Königreich und eine in den Vereinigten Staaten. 

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Verordnung über das Recycling von Schiffen

Website zum Thema

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland