Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Gasspeicher-Verordnung bis Ende 2027 zu verlängern. Angesichts der derzeitigen geopolitischen Lage und der unbeständigen Situation auf den globalen Gasmärkten soll dies dazu beitragen, die Energieversorgungssicherheit in der EU und die Stabilität des europäischen Gasmarktes zu gewährleisten. Die Verlängerung wird insbesondere sicherstellen, dass sich die EU koordiniert auf die kommenden Winter vorbereitet.
Der für Energie und Wohnungswesen zuständige Kommissar Dan Jørgensen sagte: „Die Gasspeicherung hat die Bürgerinnen und Bürger der EU vor dem Risiko von Versorgungsunterbrechungen bewahrt. Deshalb ist es wichtig, dass wir dieses Instrument weiter nutzen. Die Mitgliedstaaten brauchen jedoch genügend Flexibilität, um die Speicher den ganzen Sommer über unter den besten Bedingungen füllen zu können. Wir empfehlen diese Flexibilität heute, um Marktverzerrungen in der gegenwärtigen Situation zu vermeiden und den Stress auf dem Markt zu verringern.“
Der heutige Vorschlag wird von einer Empfehlung der Kommission an die EU-Staaten begleitet, unter Berücksichtigung der jeweiligen aktuellen Marktbedingungen bei der Entscheidung über Maßnahmen zum Auffüllen der Speicher flexibel vorzugehen. So können sie ihre Speicher während der gesamten Saison zu optimalen Einkaufsbedingungen auffüllen. Ziel ist es, Verzerrungen des Energiebinnenmarktes oder negative Auswirkungen auf die Energieversorgungssicherheit anderer EU-Länder oder der EU als Ganzes zu vermeiden.
Hintergrund
Die Verordnung über die Gasspeicherung wurde im Juni 2022 auf dem Höhepunkt der Energiekrise erlassen, um eine ausreichende Versorgung der Haushalte und Unternehmen in der EU während des Winters zu gewährleisten. Seit Einführung des Gasspeicher-Ziels von 90 Prozent hat die EU dieses Ziel vor Beginn jeder Heizperiode stets übertroffen.
Gespeichertes Gas liefert 25 bis 30 Prozent des in der EU im Winter verbrauchten Gases.
Nächste Schritte
Über den Vorschlag der Kommission beraten nun das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten.
Darüber hinaus plant die Kommission eine Überprüfung des EU-Rahmens für die Energieversorgungssicherheit, um zu beurteilen, ob dauerhaftere speicherbezogene Maßnahmen erforderlich sind.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 5. März 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland