Die Energiebesteuerungsrichtlinie aus dem Jahr 2003 legt Mindeststeuersätze für Erzeugnisse fest, die als Kraft- oder Heizstoff verwendet werden, sowie für elektrischen Strom. Die Mitgliedstaaten können ihre nationalen Steuersätze nach eigenem Ermessen auch oberhalb dieser Mindeststeuersätze festsetzen. Die Kommission hat die Richtlinie im Rahmen ihres REFIT-Programms auf den Prüfstand gestellt und im vergangenen Jahr unter anderem eine öffentliche Konsultation dazu durchgeführt. Bereits im April 2019 hatte sie in einer Mitteilung über die Beschlussfassung in der Energie- und Klimapolitik gefordert, im Bereich der Energiebesteuerung zu Mehrheitsentscheidungen überzugehen. Am Wochenende diskutieren die EU-Finanzminister bei ihrem informellen Treffen in Helsinki über die Architektur der Energiebesteuerung in der EU.
Der heutige Bericht zeigt, dass die EU-Vorschriften zur Energiebesteuerung nicht mehr den gleichen positiven Beitrag zur Energie- und Klimapolitik leisten wie bei ihrem Inkrafttreten im Jahr 2003. Seitdem haben sich Technologien, nationale Steuersätze und Energiemärkte erheblich weiterentwickelt. Laut des Berichts steht zudem die hohe Divergenz der nationalen Energiesteuersätze nicht im Einklang mit anderen politischen Instrumenten und sie kann zu einer Fragmentierung des Binnenmarkts führen, die durch die weit verbreitete Anwendung optionaler Steuerbefreiungen noch verschärft wird. Überschneidungen, Lücken und Inkonsistenzen beeinträchtigen die Ziele der EU in den Bereichen Energie, Umwelt, Klimawandel und Verkehr erheblich.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12. September 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland