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Vertretung in Deutschland
Presseartikel12. November 2021Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Wanderheuschrecke: Kommission lässt zweites Insekt als Lebensmittelzutat für den EU-Markt zu

Visit by Virginijus Sinkevičius, European Commissioner, to Germany

Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) das Inverkehrbringen eines zweiten Insekts, der Wanderheuschrecke Locusta migratoria, als neuartiges Lebensmittel genehmigt. Es wird in Form von gefrorenem, getrocknetem und pulverförmigem Material erhältlich sein und soll als Snack oder als Lebensmittelzutat in einer Reihe von Lebensmitteln vermarktet werden. Die Zulassung erfolgte nach einer strengen wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit, EFSA. Die erste Zulassung eines Insekts als neuartiges Lebensmittel, für getrocknete gelbe Mehlwürmer, war im vergangenen Juli erteilt worden.

Die EFSA kam in ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass die Wanderheuschrecke unter den vom antragstellenden Unternehmen angegebenen Verwendungszwecken sicher ist. Produkte, die dieses neuartige Lebensmittel enthalten, werden so gekennzeichnet, dass sie über mögliche allergische Reaktionen informieren. Der heutigen Zulassung durch die Kommission war im September letzten Jahres ein positives Votum der Mitgliedstaaten vorausgegangen, bei denen der Antrag eingereicht worden war.

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hat in verschiedenen Studien festgestellt, dass Insekten eine sehr nahrhafte und gesunde Nahrungsquelle mit einem hohen Gehalt an Fett, Eiweiß, Vitaminen, Ballaststoffen und Mineralien sind. Insekten, die täglich von Millionen von Menschen auf der Welt verzehrt werden, wurden im Rahmen der Farm to Fork-Strategie als alternative Proteinquelle identifiziert, die den Übergang zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem erleichtern könnte.

Hintergrund: „Neuartige Lebensmittel“

Unter dem Begriff „neuartiges Lebensmittel“ versteht man alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden.

Gemäß der Verordnung über neuartige Lebensmittel (die „Novel Food“-Verordnung) braucht es eine EU-weite Zulassung, bevor ein solches Produkt auf den Unionsmarkt gebracht werden kann. Teil des Zulassungsprozesses ist eine wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), auf deren Basis die Kommission den EU-Staaten die Zulassung eines neuartigen Lebensmittels empfiehlt.

Weitere Informationen:

Daily News vom 12. November

Fragen und Antworten auf der Website der Kommission

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. November 2021
Autor
Vertretung in Deutschland