Die Europäische Kommission hat den EU-Mitgliedsstaaten Leitlinien an die Hand gegeben, wie sie mit Blick auf die Sanktionen gegen Russland den Transit von russischen Waren überwachen sollten. Das ist Teil eines regelmäßigen technischen Austauschs über die praktische Umsetzung der restriktiven Maßnahmen, die die Mitgliedsstaaten – also der Rat der Europäischen Union – einstimmig als Reaktion auf Russlands Aggression gegen die Ukraine verhängt haben.
Diese Leitlinien bestätigen: Güter aus Russland, die Sanktionen unterliegen, dürfen von russischen Betreibern nicht auf der Straße transportiert werden. Für den Eisenbahnverkehr besteht kein solches Verbot, unbeschadet der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, wirksame Kontrollen durchzuführen.
Gezielte Kontrollen
Die Mitgliedstaaten prüfen vor allem mit Blick auf die tatsächliche Nachfrage am Bestimmungsort, ob die Menge an transportierter Ware dem Durchschnittswert der vergangenen drei Jahre entspricht. Sie prüfen zudem, ob es ungewöhnliche Handelsströme oder Handelsmuster gibt, die zu einer Umgehung der EU-Maßnahmen führen könnten. Die Durchfuhr sanktionierter militärischer Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (dual use goods and technology) ist in jedem Fall – unabhängig vom Verkehrsträger – vollständig verboten.
Keine sanktionierten Waren ins Zollgebiet der EU
Ziel der Leitlininien ist es, die geltenden Vorschriften zu präzisieren und daran zu erinnern, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, alle Formen der Umgehung restriktiver Maßnahmen der EU zu verhindern. Vor diesem Hintergrund betont die Kommission, wie wichtig es ist, die Handelsströme zwischen Russland und dem Oblast Kaliningrad in beide Richtungen zu überwachen. Es muss sichergestellt werden, dass mit Sanktionen belegte Waren nicht in das Zollgebiet der EU gebracht werden können.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 14. Juli 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland