Wie in der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom März 2020 dargelegt, beabsichtigt die Kommission insbesondere, die Straftatbestände, in denen eine Harmonisierung in ganz Europa möglich ist, auf bestimmte Formen der Gewalt gegen Frauen auszudehnen, einschließlich sexueller Belästigung, Missbrauch von Frauen und Genitalverstümmelung bei Frauen. Die Ziele der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter spiegeln sich auch in den weltweiten Maßnahmen der EU wider, mit denen die Rolle der Frau gestärkt und geschlechtsbezogene Gewalt bekämpft werden soll.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat den Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu einer ihrer obersten politischen Prioritäten erklärt. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine der beständigsten Formen der geschlechtsspezifischen Diskriminierung und eine Verletzung der Menschenrechte in Europa. In der EU sind 33 Prozent der Frauen Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt. Häusliche Gewalt - gegen Frauen und andere Opfer wie Kinder, Männer und ältere Menschen - hat als Folge der Eindämmungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zugenommen.
Die Teilnahme an der Konsultation ist von 8. Februar bis 10. Mai 2021 möglich.
Weitere Informationen:
Daily News vom 8. Februar 2021
Die Konsultation
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 8. Februar 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland