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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 29. Juni 2022
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Weitere Sorte von genetisch verändertem Mais genehmigt

Maisfeld.

Die Kommission hat nach gründlicher Prüfung eine neue Sorte von gentechnisch veränderten Mais zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Die Genehmigung umfasst nicht den Anbau der Maissorte in der EU.  Alle Produkte, die daraus hergestellt werden, unterliegen den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU.

Zuvor hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Zulassung nach wissenschaftlicher Prüfung empfohlen. Die Zulassung gilt für 10 Jahre.

Die EU importiert erhebliche Mengen von GV-Futtermitteln, jedoch nur wenige GV-Lebensmittel. Nicht nur für den GVO-Anbau, sondern auch für das Inverkehrbringen von GVO und die Verwendung daraus gewonnener Produkte in der Lebens- und Futtermittelkette ist eine EU-Zulassung erforderlich. Sie wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass im Rahmen einer gründlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Stellen der Mitgliedstaaten nachgewiesen wird, dass kein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt besteht.

Weitere Informationen:

Daily News vom 29.06.2022

Die Regeln für den Einsatz von GVOs

Das Zulassungsverfahren für GVOs

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske ), Tel.: +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. Juni 2022
Autor
Vertretung in Deutschland