Die Kommission hat nach gründlicher Prüfung eine neue Sorte von gentechnisch veränderten Mais zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Die Genehmigung umfasst nicht den Anbau der Maissorte in der EU. Alle Produkte, die daraus hergestellt werden, unterliegen den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU.
Zuvor hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Zulassung nach wissenschaftlicher Prüfung empfohlen. Die Zulassung gilt für 10 Jahre.
Die EU importiert erhebliche Mengen von GV-Futtermitteln, jedoch nur wenige GV-Lebensmittel. Nicht nur für den GVO-Anbau, sondern auch für das Inverkehrbringen von GVO und die Verwendung daraus gewonnener Produkte in der Lebens- und Futtermittelkette ist eine EU-Zulassung erforderlich. Sie wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass im Rahmen einer gründlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Stellen der Mitgliedstaaten nachgewiesen wird, dass kein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt besteht.
Weitere Informationen:
Die Regeln für den Einsatz von GVOs
Das Zulassungsverfahren für GVOs
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 29. Juni 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland