Auf der fünften Tagung der Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA-5) vom 28. Februar bis 2. März in Nairobi, Kenia wird sich die EU gemeinsam mit Partnern aus allen Kontinenten für die Aufnahme von Verhandlungen über ein neues rechtsverbindliches weltweites Übereinkommen zu Kunststoffen einsetzen. EU-Umweltkommissar Sinkevičius vertritt die Europäische Union bei der UN-Umweltversammlung in Nairobi.
Ein weiteres Ziel der EU ist es, eine Plattform für Chemikalien, Abfall und Umweltverschmutzung mit Vertretern aus Wissenschaft und Politik einzurichten, um die wissenschaftliche Beratung weltweit auf ähnliche Weise zu verstärken, wie dies durch die Zwischenstaatliche Sachverständigengruppe über Klimaänderungen (Inter-Governmental Panel on Climate Change) geschehen ist. Eines der übergeordneten Ziele besteht darin, eine Definition des Konzepts naturbasierter Lösungen zu vereinbaren – ein wichtiger Schritt im Vorfeld der 15. Konferenz der Vertragsparteien (COP 15) im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt.
Der für Umwelt, Meere und Fischerei zuständige EU-Kommissar Virginijus Sinkevičius erklärte: „Unser Planet ist durch eine dreifache Krise bedroht – Klimawandel, Verlust an biologischer Vielfalt und Umweltverschmutzung. Die EU geht dagegen nicht nur in Europa vor, sondern bildet auch auf internationaler Ebene Allianzen, da wir diese globalen Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen können. Ich reise nach Kenia, um mich für zentrale Prioritäten der EU einzusetzen, besonders für die Aufnahme von Verhandlungen über ein neues weltweites Übereinkommen zu Kunststoffen. Wir haben bereits mehr als 140 Partner an unserer Seite, und ich bin zuversichtlich, dass die internationale Gemeinschaft ihre Anstrengungen verstärken wird. Gemeinsam können wir wirklich etwas bewirken, und darauf setze ich auch bei der UN-Umweltversammlung.”
Ein wesentlicher Schritt für die Eindämmung der weltweiten Verschmutzung durch Kunststoffe
Zu den zentralen Verhandlungszielen der EU gehören:
- die Einrichtung eines internationalen Verhandlungsausschusses für ein rechtsverbindliches weltweites Übereinkommen zu Kunststoffen. Die EU setzt sich für den Abschluss eines Übereinkommens ein, das einen kreislauforientierten Ansatz für den gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen verfolgt und mit dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft im Einklang steht. Angesichts des weltweiten Ausmaßes des Problems lässt sich die Verschmutzung durch Kunststoffe nur durch koordinierte globale Maßnahmen wirksam eindämmen.
- der Aufbau einer Plattform zu Chemikalien, Abfall und Umweltverschmutzung mit Vertretern aus Wissenschaft und Politik, die bei der Behandlung dieser Probleme ähnliche Unterstützung bietet wie IPCC, IPBES und IRP in den Bereichen Klima, Biodiversität und natürliche Ressourcen.
- Definition und Förderung naturbasierter Lösungen. Naturbasierte Lösungen sind Maßnahmen für den Schutz, die nachhaltige Bewirtschaftung und die Wiederherstellung natürlicher und veränderter Ökosysteme. Sie bringen sowohl ökologische als auch soziale und wirtschaftliche Vorteile mit sich und fördern die Resilienz. Derzeit werden Fortschritte in verschiedenen Verhandlungsverfahren dadurch behindert, dass es keine international vereinbarte Definition für naturbasierte Lösungen gibt, was zu „Greenwashing“ und einer fehlerhaften Klassifizierung von Tätigkeiten führen kann. Die EU setzt sich daher für eine gemeinsame Definition ein. Dies dürfte auch die Gespräche auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien und in anderen UN-Gremien erleichtern, etwa im Rahmen des UN-Klimaübereinkommens.
Die Konferenz sollte Orientierungshilfen auch für andere weltweite Prozesse bieten, etwa für die Klimaverhandlungen, die Verhandlungen über den globalen Biodiversitätsrahmen für die Zeit nach 2020 (COP 15) und die Verhandlungen über den Rahmen für Chemikalien und Abfälle für die Zeit nach 2020, bei denen ambitionierte Ergebnisse angestrebt werden.
EU-Begleitveranstaltungen zu Umweltverschmutzung, Natur und Ressourcen
Die Verhandlungen werden durch eine Reihe von Begleitveranstaltungen ergänzt, darunter die Veranstaltung der Kommission zum Thema „Ein ‚Null-Schadstoff-Ziel‘ im Interesse der Natur und des Menschen“ am 1. März. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen und Ansätze, mit denen der Kampf gegen Umweltverschmutzung als Beitrag zum Naturschutz und zum Wohl des Menschen weiter verstärkt werden soll. Zu den Hauptrednern zählen EU-Kommissar Sinkevičius und die Exekutivdirektorin des UNEP Inger Andersen. Die Veranstaltung kann hier im Live-Stream verfolgt werden.
Zudem wird Kommissar Sinkevičius am 2. März an der zweiten Tagung der Globalen Allianz für die Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz (GACERE) teilnehmen, die sich insbesondere mit der Rolle der Kreislaufwirtschaft im Biodiversitätsrahmen für die Zeit nach 2020 befassen wird. Dieser soll auf der diesjährigen COP 15 des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt vereinbart werden.
Ebenfalls heute hat die Circular Plastics Alliance einen neuen Bericht über Anforderungen und Lösungen für eine stärkere Integration von recycelten Kunststoffen in Produkte veröffentlicht. Er wird auf der heutigen Generalversammlung der Circular Plastics Alliance diskutiert. Der Bericht fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen allen öffentlichen und privaten Akteuren der Kunststoff-Wertschöpfungskette in ganz Europa. Insbesondere hebt er die Notwendigkeit neuer europäischer Standards für recycelte Kunststoffe hervor. Um dieser Forderung nachzukommen, hat die Kommission bereits einen Entwurf eines Antrags an die Normungsorganisationen CEN und CENELEC über neue freiwillige Normen für recycelte Kunststoffe geschickt, der bis zum 18. März zur öffentlichen GROW-ENV-RPLASTICS-PLEDGEec [dot] europa [dot] eu (Konsultation) und Kommentierung zur Verfügung steht.
Hintergrund
Die UN-Umweltversammlung ist das weltweit auf höchster Ebene angesiedelte Entscheidungsgremium im Umweltbereich. Sie tagt alle zwei Jahre. Die Umweltversammlung ist Teil des UN-Umweltprogramms. In ihrem Rahmen kommen Vertreterinnen und Vertreter der 193 UN-Mitgliedstaaten sowie von Unternehmen, der Zivilgesellschaft und anderer Interessenträger zusammen, um Strategien für die Bewältigung der dringlichsten weltweiten Umweltprobleme zu vereinbaren. Die EU nimmt an der Versammlung im Einklang mit der Resolution der UN-Generalversammlung A/65/276 neben ihren Mitgliedstaaten teil.
Die fünfte Tagung der Umweltversammlung der Vereinten Nationen steht unter dem Hauptmotto „Mehr Naturschutz zur Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung“. Sie verdeutlicht somit die zentrale Rolle der Natur für unser Leben sowie die Notwendigkeit, unsere Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Natur und naturbasierter Lösungen zu verstärken, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung in ihren drei einander ergänzenden Dimensionen – Soziales, Wirtschaft und Umwelt – zu erreichen. Diese fünfte Tagung findet in einer an die COVID-19-Pandemie angepassten Form statt: Sie umfasst eine Online-Veranstaltung vom 22. bis 23. Februar sowie eine Tagung mit Anwesenheit vor Ort in Nairobi.
Weitere Informationen:
Hintergrundinformationen zur Teilnahme der EU an früheren UNEA-Tagungen
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 25. Februar 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland