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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung6. September 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Weniger Bürokratie bei Dokumenten für Behörden: EU bereitet den Weg für „Once Only“

Dargestellt ist ein Piktogram auf einem lila Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Innerhalb des Kreises ist eine Person dargestellt, die beinahe den gesamten Kreis einnimmt. Den Kopf der Person umgibt eine Art Hülle/ Halbkreis, von diesem Halbkreis geht links ein Verbindung zu einer Weltkugel ab. Rechts verbindet sich dieser Halbkreis durch mehrere Linien mit einer Darstellung eines Datenstroms.

In Zukunft sollen die Bürgerinnen und Bürger ein Dokument nur einmal bei einer öffentlichen Behörde einreichen müssen. Für das dafür einheitliche technische "Once Only Technical System" hat die EU-Kommission heute die Durchführungsverordnung veröffentlicht. Zuvor hatten die EU-Mitgliedstaaten zugestimmt. Ab Ende 2023 soll es zur Verfügung stehen.

Dies ist ein lang erwarteter Schritt hin zu einem effizienten Binnenmarkt ohne digitale Schranken. Mit dem einheitlichen technischen System sind wir besser gerüstet, um das Leben der europäischen Bürger und Unternehmen zu verbessern und die Effizienz des Binnenmarkts durch einen erheblichen Bürokratieabbau zu steigern“, sagte der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton.

Das "Once Only Technical System" (OOTS) wird es öffentlichen Behörden in der gesamten EU ermöglichen, auf Anfrage von Bürgern und Unternehmen amtliche Dokumente und Daten auf einfach und effizient auszutauschen. Mit dem-System, das die nationalen Portale miteinander verbindet, sollen die Bürger ein Dokument nur einmal bei einer öffentlichen Behörde einreichen können. Wenn eine andere öffentliche Behörde in der EU Zugang zu demselben Dokument benötigt und mit der ausdrücklichen Genehmigung des Bürgers, kann sie es über das technische OOTS-System abrufen.

Aufgrund mangelnder Interoperabilität und digitaler Barrieren zwischen den Mitgliedstaaten sind heute immer mehr Europäer gezwungen, dieselben Informationen an verschiedene Behörden weiterzugeben, selbst wenn eine Behörde diese Informationen bereits in elektronischer Form vorhält. Beispielsweise müssen Studenten, wenn sie sich für einen Masterstudiengang an einer Online-Universität bewerben, eine Kopie ihres Bachelorabschlusses vorlegen, auch wenn dieses Dokument von der Universität elektronisch aufbewahrt wird, wenn der Bürger seinen Abschluss erworben hat.

Das OOTS-System wird auch ein wiederverwendbares Modell für andere Datenräume innerhalb der EU liefern.

Weitere Informationen

Daily News vom 6. September

Die Durchführungsverordnung

Faktenblatt

Video

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (0) 30 2280-2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. September 2022
Autor
Vertretung in Deutschland