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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung17. Oktober 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Werbung in sozialen Medien: EU-Kommission untersucht Geschäftspraktiken von Influencern

Die EU-Kommission wird in den kommenden Wochen gemeinsam mit nationalen Verbraucherschutz-Behörden Online-Posts in sozialen Medien auf Einhaltung der europäischen Verbraucherregeln überprüfen. Das EU-Recht schreibt vor, dass Influencer Werbung transparent machen müssen.  EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte dzau: „Das Geschäft der Influencer floriert, und viele Kunden - oft junge Menschen oder sogar Kinder - vertrauen ihren Empfehlungen. Dieses Geschäftsmodell bringt jedoch auch rechtliche Verpflichtungen mit sich. Auch Influencer müssen sich an lautere Geschäftspraktiken halten und ihre Follower haben ein Recht auf transparente und verlässliche Informationen."

Influencer-Marketing hat sich zu einer tragenden Säule der digitalen Wirtschaft entwickelt und wird im Jahr 2023 voraussichtlich einen weltweiten Wert von 19,98 Milliarden Euro erreichen. Influencer, die an regelmäßigen kommerziellen Aktivitäten beteiligt sind, wie Markendeals zur Werbung für Produkte oder Dienstleistungen, gelten nach dem EU-Verbraucherrecht als Gewerbetreibende.

Die Ergebnisse dieser Untersuchung sozialer Medien werden in den Fitness-Check für digitale Fairness einfließen. Er soll dabei helfen zu beurteilen, ob neue Rechtsvorschriften erforderlich sind, um digitale Märkte so sicher wie Offline-Märkte zu machen.

„Influencer Legal Hub“ bietet Informationen über rechtliche Verpflichtungen

Die EU-Kommission hat zudem einen „Influencer Legal Hub“ gestartet. Auf dieser Plattform können sich Influencer und Content Creators über die EU-Rechtsvorschriften im Bereich der fairen Geschäftspraktiken informieren. Dies soll ihnen dabei helfen, sich an die Regeln zu halten.

Der „Influencer Legal Hub“ bietet animierte Videoschulungen und eine Bibliothek mit Ressourcen, die in Zusammenarbeit mit akademischen Experten entwickelt wurde.

Influencer können sich über ihre rechtlichen Verpflichtungen informieren, insbesondere darüber, wann, wo und wie sie ihre Werbeaktivitäten in den sozialen Medien offenlegen sollten, was von ihnen in Bezug auf die berufliche Sorgfaltspflicht erwartet wird und welche Rechte Verbraucher haben, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen direkt von ihnen kaufen.

 

Weitere Informationen:

Daily News vom 17. Oktober 2023

 

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Oktober 2023
Autor
Vertretung in Deutschland