Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten empfohlen, die Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und Albanien, Serbien und Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina über ein erweitertes Frontex-Mandat zu genehmigen. Darüber hinaus hat die Kommission ein neues Hilfspaket im Wert von 39,2 Millionen Euro im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) angenommen. Es stärkt die Grenzverwaltung in den westlichen Balkanstaaten.
EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sagte dazu: „Wir sind entschlossen, unsere Partner im Westbalkan zu unterstützen und unsere Zusammenarbeit beim Migrationsmanagement vor Ort zu intensivieren. Daher schlagen wir vor, Statusvereinbarungen auszuhandeln, die auf der neuen Rechtsgrundlage beruhen und den Einsatz von Frontex mit einem vollumfänglichen Mandat in allen vier Partnerländern ermöglichen, um sicherzustellen, dass deren Grenzen weiterhin im Einklang mit den bewährten europäischen Verfahren geachtet und geschützt werden.“
Der Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung, Olivér Várhelyi, ergänzte, die Migration sei nach wie vor ein Bereich, in dem die EU noch enger mit Partnern auf dem westlichen Balkan zusammenarbeiten müsse. „Angesichts des gestiegenen Migrationsdrucks in der Region konzentrieren wir uns auf die Verbesserung des Grenzschutzes, die Bekämpfung von Schleusernetzen und verstärkte Rückführungen aus der Region.“ Zu diesem Zweck werde die EU verstärkt politische und finanzielle Hilfe leisten. „Wir beabsichtigen, die Finanzmittel für unsere Partner im Westbalkan im Zeitraum 2021-2024 insgesamt um 60 Prozent auf mindestens 350 Millionen Euro aufzustocken.”
Empfehlung der Kommission an die Mitgliedstaaten
Der Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, mit Unterstützung von Frontex die Kapazitäten der Partner im Westbalkan für Migrationsmanagement, Bekämpfung der Schleusung und Gewährleistung der Sicherheit zu stärken. Im Rahmen der derzeitigen Statusvereinbarungen zwischen Frontex und Albanien, Serbien und Montenegro darf die ständige Reserve nur an den gemeinsamen Grenzen dieser Länder mit der EU eingesetzt werden und hat keine Exekutivbefugnisse. Der neue Rechtsrahmen erlaubt nun Statusvereinbarungen, bei denen die ständige Reserve von Frontex in einem Drittland sowohl an der Grenze zur EU als auch an den Grenzen zu anderen Drittländern eingesetzt werden kann und über Exekutivbefugnisse verfügt. Dadurch ermöglichen die neuen Statusvereinbarungen, das Grenzmanagement im Westbalkan besser zu unterstützen und in diesem Bereich enger zusammenzuarbeiten.
39,2 Millionen Euro Hifspaket im Rahmen von IPA III
Das Hilfspaket beruht auf einer detaillierten Bedarfsanalyse, die mit den Behörden im Westbalkan durchgeführt wurde. Die Unterstützung dient insbesondere der Verbesserung der Grenzmanagement-Kapazitäten der Region, vor allem indem Spezialausrüstung bereitgestellt wird. Dazu gehören mobile Überwachungssysteme, Drohnen und biometrische Geräte sowie Schulungen und die Unterstützung bei der Einrichtung und Inbetriebnahme nationaler Koordinierungszentren. Des Weiteren wird die Inbetriebnahme von Einrichtungen für Migranten, einschließlich Aufnahme- und Hafteinrichtungen, unterstützt. Mit diesem Paket erhöht sich das Volumen der bilateralen und regionalen Unterstützung, die in diesem Bereich aus dem Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) gewährt wurde, auf insgesamt 171,7 Millionen Euro.
Nächste Schritte
Im Anschluss an die Empfehlungen der Kommission muss der Rat einen Beschluss erlassen, um die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit Albanien, Serbien und Montenegro sowie mit Bosnien und Herzegowina zu ermächtigen.
Weitere Informationen:
Vollständige Pressemitteilung vom 25. Oktober
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 26. Oktober 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland