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Vertretung in Deutschland
Presseartikel14. Dezember 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

WTO bestätigt die EU in ihrem Berufungsverfahren gegen die brasilianische Gewerbesteuer

Das Berufungsgremium der Welthandelsorganisation (WTO) unterstützte die Argumente der EU in Bezug auf die brasilianischen Gewerbesteuermaßnahmen, die EU-Unternehmen benachteiligen. Dies gab die EU-Kommission heute (Freitag) bekannt.

Das WTO-Berufungsgremium bestätigte die ursprüngliche Entscheidung vom August 2017, dass zahlreiche brasilianische Steuerprogramme nicht mit den WTO-Regeln übereinstimmen, da sie einheimische Produkte begünstigen. Die Programme benachteiligen EU-Produkte aus den Bereichen Automobil und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), indem sie Steuervorteile auf der Grundlage der in den Produkten enthaltenen lokalen Inhalte gewähren. Nach dem Urteil sind solche Maßnahmen mit dem WTO-Recht unvereinbar.

Infolge des Urteils muss Brasilien nun seine Steuerprogramme mit den WTO-Regeln in Einklang bringen und die verbotenen Maßnahmen unverzüglich aufheben.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: WTO sides with the EU in appeal on Brazil's industrial tax measures

Hintergrundinformationen zu dem Verfahren

Weitere Informationen zu Handelsschutzmaßnahmen der EU

Die Handelspolitik der EU

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Dezember 2018
Autor
Vertretung in Deutschland