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Vertretung in Deutschland
Presseartikel14 Dezember 2018Vertretung in Deutschland

WTO bestätigt die EU in ihrem Berufungsverfahren gegen die brasilianische Gewerbesteuer

Das Berufungsgremium der Welthandelsorganisation (WTO) unterstützte die Argumente der EU in Bezug auf die brasilianischen Gewerbesteuermaßnahmen, die EU-Unternehmen benachteiligen. Dies gab die EU-Kommission heute (Freitag) bekannt.

Das WTO-Berufungsgremium bestätigte die ursprüngliche Entscheidung vom August 2017, dass zahlreiche brasilianische Steuerprogramme nicht mit den WTO-Regeln übereinstimmen, da sie einheimische Produkte begünstigen. Die Programme benachteiligen EU-Produkte aus den Bereichen Automobil und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), indem sie Steuervorteile auf der Grundlage der in den Produkten enthaltenen lokalen Inhalte gewähren. Nach dem Urteil sind solche Maßnahmen mit dem WTO-Recht unvereinbar.

Infolge des Urteils muss Brasilien nun seine Steuerprogramme mit den WTO-Regeln in Einklang bringen und die verbotenen Maßnahmen unverzüglich aufheben.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung:WTO sides with the EU in appeal on Brazil's industrial tax measures

Hintergrundinformationen zu dem Verfahren

Weitere Informationen zu Handelsschutzmaßnahmen der EU

Die Handelspolitik der EU

Pressekontakt: Margot Tuzina, Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14 Dezember 2018
Autor
Vertretung in Deutschland