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Vertretung in Deutschland
Presseartikel16. Mai 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

WTO weist US-Forderungen im Airbus-Streit mehrheitlich zurück

Die EU begrüßt im Streit mit den USA über die Unterstützung zugunsten von Airbus den Bericht des Berufungsgremiums der Welthandelsorganisation WTO. In dem gestern (Dienstag) vorgelegten Bericht werden die meisten Behauptungen der USA, wonach die EU...

Das Berufungsgremium wies abschließend sämtliche Behauptungen der USA zurück, wonach die EU mit manchen Subventionen schlicht gegen die WTO-Regeln verstoße. Von besonderer Bedeutung ist hierbei, dass die WTO die meisten Behauptungen der USA zurückwies, wonach diese Subventionen den Absatz an Luftfahrzeugen durch Boeing in Mitleidenschaft gezogen hätten. Das Berufungsgremium stellte fest, dass die von den USA angeprangerte EU-Unterstützung für Airbus 2011 größtenteils eingestellt wurde. Es entschied, dass die EU gemäß WTO-Regeln keine weiteren Maßnahmen hinsichtlich nicht mehr bestehender staatlicher Unterstützung, wie etwa die angebliche Unterstützung für die Luftfahrzeugmodelle A300, A310, A320 und A330/A340, ergreifen muss.

Somit muss die EU nur einige wenige Korrekturmaßnahmen vornehmen, um zu gewährleisten, dass sie alle WTO-Regeln in sämtlichen Einzelheiten beachtet. Diese stehen in Verbindung mit rückzahlbaren Darlehen zugunsten der neueren Modelle A380 und A350 XWB. Hinsichtlich Schmalrumpfflugzeugen sind keine weiteren Verpflichtungen zu erfüllen.

Das Berufungsgremium schätzt auch das Ausmaß des wirtschaftlichen Schadens, den Boeing aufgrund der bestehenden EU-Unterstützung angeblich bei seinem Absatz an Luftfahrzeugen genommen habe, deutlich niedriger ein. Die USA hatten 218 Beschwerden über nachteilige Auswirkungen – etwa Rückgang des Absatzvolumens – eingereicht, die Boeing infolge der angeblichen Unterstützung von Airbus entstanden seien. Das Berufungsgremium wies 94 Prozent der Behauptungen der USA zurück. In 14 Fällen, die ausschließlich mit der Unterstützung für die Modelle A350 XWB und A380 in Zusammenhang stehen, stimmte es den USA zu, dass sich die Unterstützung nachteilig auf Boeing ausgewirkt hatte.

Die EU wird nun schnell handeln, um hinsichtlich der verbleibenden Verpflichtungen die WTO-Regeln einzuhalten.

Hintergrund

Der ursprüngliche WTO-Fall geht auf das Jahr 2004 zurück. Damals reichten die USA eine Beschwerde über die Unterstützung ein, die Frankreich, Deutschland, Spanien und das Vereinigte Königreich Airbus gewährten, um die Entwicklung und Herstellung einer Serie großer Zivilluftfahrzeuge voranzutreiben.

Die WTO urteilte in diesem Fall 2011, aber nach Auffassung der USA hatten die EU, Frankreich, Deutschland, Spanien und das Vereinigte Königreich keine ausreichenden Schritte unternommen, um die Subventionen zugunsten von Airbus einzustellen oder den wirtschaftlichen Schaden, den diese Subventionen Boeing verursachten, auszugleichen. Die USA strengten in der Folge ein Einhaltungsverfahren gegen die Maßnahmen der EU an. Die heutige Entscheidung kommt einer Einstellung dieses Einhaltungsverfahrens gleich, da mit dem Berufungsgremium das höchste WTO-Gericht entschieden hat.

Die EU leitete 2005 einen parallel gelagerten Fall gegen die US-Regierung aufgrund der Unterstützung von Boeing-Luftfahrzeugen ein. In diesem Fall steht gegenwärtig die Entscheidung in dem Einhaltungsverfahren an, nachdem die EU vor der WTO vorbrachte, dass die USA keine Maßnahmen zur Einstellung der von ihnen gewährten Subventionen ergriffen haben.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300 und Margot [dot] Tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280-2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. Mai 2018
Autor
Vertretung in Deutschland