Die Richtlinie hat einen breiten persönlichen Anwendungsbereich. Er soll sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer in allen Beschäftigungsverhältnissen – selbst in den flexibelsten atypischen und neuen Formen wie Null-Stunden-Verträge, Gelegenheitsarbeit, Hausarbeit, Arbeit auf der Grundlage von Gutscheinen oder Arbeit über Plattformen – in den Genuss dieser Rechte kommen.
Gezielte Durchsetzungsbestimmungen gewährleisten, dass die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz auch tatsächlich davon profitieren.
Ebenfalls heute tritt treten die Verordnung zur Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) in Kraft. Die Europäische Arbeitsbehörde wird sicherstellen, dass die Bürger und Unternehmen der EU auf eine faire und wirksame Durchsetzung der EU-Vorschriften über die Mobilität der Arbeitnehmer und die Koordinierung der sozialen Sicherheit zählen können.
Mittlerweile leben bzw. arbeiten 17 Millionen Europäerinnen und Europäer in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen – fast doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. Die Mobilität in der EU ist zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Ihre effiziente Steuerung kommt sowohl dem Einzelnen als auch der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt zugute.
Die Freizügigkeit zählt zu den am meisten geschätzten Freiheiten des Binnenmarkts. Laut einer Eurobarometer-Umfrage befürworten mehr als acht von zehn Europäerinnen und Europäern die „Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, [aufgrund derer] sie überall in der EU leben, arbeiten, studieren und Geschäfte tätigen können“.
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen brauchen Zugang zu verlässlichen Informationen und praktischen Diensten zur Erleichterung der Arbeitskräftemobilität; dazu zählen auch Informationen über bestehende Möglichkeiten, geltende Regeln und ihre Rechte und Pflichten in grenzüberschreitenden Situationen.
Zudem besteht mehr denn je die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden zu verbessern. Die nationalen Behörden brauchen auch geeignete Instrumente, um Informationen auszutauschen, Verfahren für die tägliche Zusammenarbeit zu entwickeln, gemeinsame und konzertierte Kontrollen durchzuführen und etwaige grenzübergreifende Streitigkeiten rasch und effizient zu lösen.
Die Behörde wird die Mitgliedstaaten in Fragen der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität unterstützen, u. a. auch im Bereich der Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Entsendung von Arbeitnehmern und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Darüber hinaus wird sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit verbessern.
Die Behörde wird ihre Tätigkeit im Oktober in Brüssel aufnehmen und so schnell wie möglich nach Bratislava in der Slowakei umziehen. Die Kommission hat die ersten Stellenangebote für Zeitbedienstete bei der Behörde veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist endet am 6. August.
Beide EU-Gesetzte sind wichtige Meilensteine, um die Europäische Säule der sozialen Rechte für die Bürger Wirklichkeit werden zu lassen.
Weitere Informationen:
Website Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen
Pressemitteilung: Kommission startet Stellenbesetzung für die neue Europäische Arbeitsbehörde
Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 31. Juli 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland