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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung8. November 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 11 Min

EU-Beitritt: Kommission für Verhandlungen mit Ukraine und Moldau

Read-out of the weekly meeting of the von der Leyen Commission by Ursula von der Leyen, President of the European Commission, and Olivér Várhelyi, European Commissioner, on the 2023 Enlargement package and the new Growth Plan for the Western Balkans

Im diesjährigen Erweiterungspaket empfiehlt die Kommission dem Rat, also den 27 EU-Mitgliedstaaten die Verhandlungen über einen EU-Beitritt der Ukraine und der Republik Moldau zu starten. In Bezug auf Bosnien und Herzegowina ist die Kommission für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen, sobald das erforderliche Maß an Erfüllung der Beitrittskriterien erreicht ist. Die Kommission spricht sich dafür aus, Georgien den Beitrittsstatus zuzuerkennen - auch hier mit Bedingungen versehen. Insgesamt deckt der Bericht zehn Länder ab.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verwies bei der Vorstellung des Berichts auf die große Bedeutung, die eine Erweiterung für die EU hat, auch mit Blick auf Wirtschaft und Geopolitik. „Die vergangenen Erweiterungen haben die enormen Vorteile sowohl für die Beitrittsländer als auch für die EU gezeigt. Wir alle gewinnen.“

Erweiterungskommissar Olivér Várhelyi sprach von einer neuen geopolitischen Dynamik, die es zu nutzen gelte. Die Entwicklung der vier genannten Länder zeige deutlich: „Engagement und die Entschlossenheit zahlen sich aus. Da wir unser Engagement in der Region in den kommenden Monaten verstärken, müssen sich alle unsere Partner auf die erforderlichen Reformen konzentrieren, die in unseren Erweiterungsberichten klar dargelegt sind.“

Bewertung des Sachstandes und der Fortschritte

Das Erweiterungspaket 2023 enthält eine detaillierte Bewertung des Sachstands und der Fortschritte, die Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, die Türkei und erstmals auch die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien auf ihrem jeweiligen Weg in die Europäische Union erzielt haben. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung grundlegender Reformen, es werden klare Leitlinien für die künftigen Reformprioritäten vorgegeben.

Der Beitritt ist und bleibt ein leistungsorientierter Prozess. Er hängt vollständig von den objektiven Fortschritten der einzelnen Erweiterungspartner ab.

Die Bewertung der Länder im Einzelnen

Die Entscheidung, der Ukraine den Status eines EU-Beitrittskandidaten zu gewähren, hat trotz des anhaltenden Krieges eine starke Reformdynamik geschaffen. Dafür gibt es eine große Unterstützung in der Bevölkerung. Regierung und Parlament zeigten ihre Entschlossenheit, erhebliche Fortschritte bei der Erfüllung der sieben Schritte zu erzielen, die in der Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Antrag der Ukraine auf EU-Mitgliedschaft enthalten sind. Konkret: transparentes Vorauswahlsystem für die Richter des Verfassungsgerichts und Reform der Justiz-Leitungsgremien; wachsende Erfolgsbilanz bei Korruptionsermittlungen und Verurteilungen auf hoher Ebene, gestärkter institutioneller Rahmen in diesem Bereich; Fortschritte bei der Begrenzung des Einflusses von Oligarchen. Die Ukraine hat auch unter Beweis gestellt, dass sie in der Lage ist, auch in Kriegszeiten Fortschritte bei der Angleichung an den EU-Besitzstand (Aquis) zu erzielen.

Die Ukraine hatte am 28. Februar 2022 ihren Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt. Seit dem 24. Juni 2022 ist sie Beitrittskandidat, die entsprechende Empfehlung dafür hatte die Kommission wenige Tage zuvor, am 17. Juni 2022, ausgesprochen.

Moldau hat nach dem Juni 2022, als dem Land der Kandidatenstatus verliehen wurde, wichtige Fortschritte erzielt. Konkret: Beginn einer umfassenden Justizreform, unter anderem durch die Bewertung prominenter Richter und Staatsanwälte; Reform der Korruptionsbekämpfungsstellen, mehr Ermittlungen und Verurteilungen in Korruptionsfällen; Aktionsplan zur De-Oligarchisierung mit festen Fristen; neue Rechtsvorschriften im Kampf gegen organisierte Kriminalität; Strategie für die öffentliche Verwaltung mit Reformen auf allen Ebenen; Arbeit an einer Reform der Verwaltung der öffentlichen Finanzen, neue Rechtsvorschriften zur Reform des öffentlichen Auftragswesens. Moldau hat die Beteiligung der Zivilgesellschaft am Entscheidungsprozess verbessert und den Schutz der Menschenrechte gestärkt.

Die Republik Moldau hatte am 3. März 2022 ihren Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt. Seit dem 24. Juni 2022 ist sie Beitrittskandidat, die entsprechende Empfehlung dafür hatte die Kommission wenige Tage zuvor, am 17. Juni 2022, ausgesprochen.

Georgien hat in den vergangenen Monaten Schritte unternommen, um die Zusammenarbeit mit der EU zu verstärken und die Reformen zu beschleunigen. Konkret: Rechtsakte und politische Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter, zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und organisierte Kriminalität sowie zur Berücksichtigung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte; Schritte für eine Justizreform, obwohl noch eine ganzheitliche Reform des Hohen Justizrats erforderlich ist; Gesetze und ein Aktionsplan zur De-Oligarchisierung; Strategie zum Schutz der Menschenrechte; Kooperations-vereinbarung mit Vertretern der Zivilgesellschaft. Ein starker parteiübergreifender politischer Konsens würde dazu beitragen, der Polarisierung entgegenzuwirken und den europäischen Weg Georgiens zu beschleunigen.

Georgien hatte am 3. März 2022 den Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt. Seit dem 24. Juni 2022 hat das Land eine Beitrittsperspektive, die entsprechende Empfehlung dafür hatte die Kommission wenige Tage zuvor, am 17. Juni 2022, ausgesprochen.

Albanien stellt weiter seine Entschlossenheit unter Beweis, EU-Reformen umzusetzen und Fortschritte bei den Reformen im Rahmen des Clusters „Grundlagen“ zu erzielen. Die fortgesetzte vollständige Angleichung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) war auch ein starkes Signal für die strategische Entscheidung des Landes für den EU-Beitritt. Weitere Anstrengungen sind in den Bereichen Meinungsfreiheit, Minderheitenfragen und Eigentumsrechte sowie in Schlüsselbereichen der Rechtsstaatlichkeit wie der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität erforderlich. Das Screening des EU-Besitzstands ist reibungslos vorangekommen, die Behörden haben ein hohes Maß an Engagement gezeigt. Die Kommission hat dem Rat im Juli die Screening-Berichte über den Grundlagen-Cluster für Albanien vorgelegt und sieht einer raschen Weiterverfolgung erwartungsvoll entgegen. Ziel ist es, bis Ende des Jahres Beitrittsverhandlungen über diesen Cluster aufzunehmen.

Albanien hatte am 28. April 2009 den Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt. Seit dem 24. Juni 2014 hat das Land den Status als Beitrittskandidat, nach einer entsprechenden Empfehlung der Europäischen Kommission kurz zuvor.

In Bosnien und Herzegowina hat der Kandidatenstatus im vergangenen Jahr eine dringend benötigte positive Dynamik mit sich gebracht. Nach den Wahlen wurde rasch eine neue Regierung eingesetzt, die mit Reformen begonnen hat, insbesondere durch die Änderungen zur Einführung von Integritätsprüfungen im Justizwesen. Dennoch sind weitere Anstrengungen erforderlich: wichtige Reformen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Justiz, Fortschritte bei Verfassungs- und Wahlreformen (um gleiche Rechte für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten), Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung des Landes. Die sezessionistischen und autoritären Maßnahmen, die in der Republika Srpska eingeführt wurden, stehen nicht im Einklang mit dem Weg der EU. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, damit Bosnien und Herzegowina die in der Stellungnahme der Kommission zu seinem Antrag auf Mitgliedschaft genannten Schlüsselprioritäten erfüllen kann. Daher empfiehlt die Kommission die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina, sobald das erforderliche Maß an Erfüllung der Beitrittskriterien erreicht ist.

Bosnien und Herzegowina hatte am 15. Februar 2016 den Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt. Am 15. Dezember 2022 verlieh der Rat dem Land den Status eines Beitrittskandidaten.

Das Kosovo setzte sich weiterhin für seinen europäischen Weg ein. Es hat sich weiterhin freiwillig vollständig an die GASP der EU angeschlossen, unter anderem im Hinblick auf die Verurteilung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und die Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen die Ukraine. Im Berichtszeitraum wurden legislative Erfolge erzielt, einschließlich einer wichtigen Wahlreform. Allerdings muss noch mehr getan werden, u. a. am Aktionsplan für Justizreformen. Am 1. Januar 2024 tritt die Visaliberalisierung für das Kosovo in Kraft. Die Lage im Norden des Kosovo wurde durch mehrere Krisen beeinträchtigt, zuletzt durch den gewaltsamen Angriff auf die kosovarische Polizei am 24. September 2023. Was die Normalisierung der Beziehungen zu Serbien betrifft, so wurde im Rahmen des von der EU unterstützten Dialogs zwar eine Einigung erzielt. Sowohl das Kosovo als auch Serbien müssen noch mit der Umsetzung ihrer jeweiligen Verpflichtungen beginnen, die für die Vertragsparteien verbindlich sind und einen wesentlichen Teil ihres europäischen Wegs darstellen.

Das Kosovo hatte am 15. Juni 2022 den Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt. Der Rat hat sich im Dezember 2022 auf eine Beendigung des Visaregimes spätestens zum Jahresbeginn 2024 geeinigt.

Die Fortschritte bei den Reformen des EU-Beitritts sind weitgehend ins Stocken geraten, da Montenegro im Berichtszeitraum unter tiefer Polarisierung und politischer Instabilität gelitten hat. Die EU begrüßt die Verfassung des neuen Parlaments und die Bildung der Regierung. Wir erwarten, dass sie rasch ihre Fähigkeit und ihr Engagement für den Weg Montenegros in die EU unter Beweis stellen und Reformen im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt umsetzen wird. Insgesamt werden Fortschritte bei den Beitrittsverhandlungen von Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit (d. h. von der Erfüllung der in den Kapiteln 23 und 24 festgelegten Zwischenkriterien) abhängen. Montenegro schließt sich weiterhin vollständig an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU an.

Montenegro hatte am 15. Dezember 2008 die Mitgliedschaft in der Europäischen Union beantragt. Der Rat kam einer entsprechenden Empfehlung der Kommission im November 2010 nach und verlieh dem Land am 17. Dezember 2010 den Beitrittskandidaten-Status.

In Nordmazedonien haben die Behörden stets erklärt, dass der EU-Beitritt nach wie vor ihr strategisches Ziel ist. Nordmazedonien hat die vollständige Angleichung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU fortgesetzt. Auch im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit, einschließlich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Migrationssteuerung, hat das Land einige Fortschritte erzielt. Als Verhandlungsland muss Nordmazedonien bei der Umsetzung der EU-bezogenen Reformen, unter anderem im Justizwesen, bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, bei der Reform der öffentlichen Verwaltung, einschließlich der Verwaltung der öffentlichen Finanzen, und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Fortschritte erzielen. Nordmazedonien hat sich verpflichtet, vorrangig die entsprechenden Verfassungsänderungen einzuleiten und zu verwirklichen, um Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen, die Teil anderer Menschen sind. Das Screening des EU-Besitzstands ist reibungslos vorangekommen, und die Behörden haben ein hohes Maß an Engagement gezeigt. Die Kommission hat dem Rat im Juli die Screening-Berichte über das „Cluster Grundlagen“ für Nordmazedonien vorgelegt und sieht einer raschen Weiterverfolgung erwartungsvoll entgegen, damit die Verhandlungen über dieses Cluster bis Ende des Jahres aufgenommen werden können.

Nordmazedonien hat am 22. März 2004 den Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt. Gut eineinhalb Jahre später, im Dezember 2005, verlieh der Rat dem Land den Status eines Beitrittskandidaten. Die Beitrittsverhandlungen wurden am 19. Juli 2022 aufgenommen. 

Serbien setzte die Umsetzung der Reformen im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt fort, auch im Bereich der Rechtsstaatlichkeit. Serbien begann mit der Umsetzung der Verfassungsänderungen von 2022, um die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken, und verabschiedete neue Mediengesetze. Durch deren Umsetzung kann das Regelungsumfeld erheblich verbessert werden. Allerdings werden weitere Änderungen erforderlich sein, damit sie vollständig mit dem EU-Besitzstand und den europäischen Standards in Einklang stehen. Serbien muss vorrangig seine Angleichung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU, einschließlich restriktiver Maßnahmen und Erklärungen zu Russland, verbessern. Weitere Arbeiten und politisches Engagement sind auch erforderlich, um Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit durchzuführen. Die Kommission bewertet nach wie vor, dass Serbien die Benchmarks für die Eröffnung des Clusters 3 (Wettbewerbsfähigkeit und integratives Wachstum) technisch erfüllt hat. Serbien muss uneingeschränkt zusammenarbeiten und alle erforderlichen Schritte unternehmen, um die Rechenschaftspflicht für den gewaltsamen Angriff auf die kosovarischen Polizei vom 24. September und den Angriff auf die KFOR vom 29. Mai sicherzustellen. Was die Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo betrifft, so wurde im Rahmen des von der EU unterstützten Dialogs zwar eine Einigung erzielt. Allerdings müssen sowohl Serbien als auch das Kosovo noch mit der Umsetzung ihrer jeweiligen Verpflichtungen beginnen, die für die Vertragsparteien verbindlich sind und einen wesentlichen Teil ihres europäischen Wegs darstellen.

Serbien hat am 22. Dezember 2009 den Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt, das Land bekam am 1. März 2012 den Status als Beitrittskandidat verliehen. Die Beitrittsverhandlungen begannen am 21. Januar 2014.

Die Türkei ist nach wie vor ein wichtiger Partner für die Europäische Union und ein Bewerberland. Die Beitrittsverhandlungen sind jedoch im Einklang mit dem Beschluss des Europäischen Rates seit 2018 zum Stillstand gekommen. Das Land hat den negativen Trend, sich aus der Europäischen Union zu entfernen, nicht umgekehrt, und es hat in begrenztem Umfang Reformen im Zusammenhang mit dem Beitritt durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit der Türkei in Bereichen von gemeinsamem Interesse wurde in wesentlichen Bereichen wie Terrorismusbekämpfung, Wirtschaft, Energie, Ernährungssicherheit, Migration und Verkehr fortgesetzt. Die Türkei muss entscheidende Schritte unternehmen, um die Angleichung an die GASP der EU erheblich zu verbessern und die Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Aufdeckung der Umgehung restriktiver Maßnahmen zu intensivieren. Im Anschluss an die Aufgaben des Europäischen Rates, des Hohen Vertreters und der Kommission werden dem Rat im November einen Bericht über den Stand der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei vorlegen, der auf den vom Europäischen Rat ermittelten Instrumenten und Optionen aufbaut und auf eine strategische und zukunftsorientierte Vorgehensweise aufbaut.

Das offizielle Beitrittsgesuch der Türkei stammt aus dem Jahr 1987, den Status als Beitrittskandidaten erlangte das Land 1999 und Beitrittsverhandlungen begannen am 3. Oktober 2005. Im Dezember 2006 wurde eine teilweise Aussetzung beschlossen.

Nächste Schritte

Es ist nun Sache des Rates, die von der Kommission vorgelegten Empfehlungen zu prüfen und über die nächsten Schritte zu entscheiden.

Weitere Informationen

Pressemitteilung in voller Länge

Der EU-Beitritt Schritt für Schritt Factsheet

Erweiterungspaket 2021

Erweiterungspaket 2020

Growth Plan for the Western Balkans

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. November 2023
Autor
Vertretung in Deutschland