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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung18. Januar 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

EU-Initiativen zur Stärkung der Solarindustrie

Solar panels

Da die Nachfrage nach Solar-PV-Produkten in der EU steigt und dazu beiträgt, die Ziele der EU im Bereich der erneuerbaren Energien und der Emissionsreduzierung zu erreichen, muss unbedingt sichergestellt werden, dass die EU-Industrie diese Wachstumschance nutzen und zur Widerstandsfähigkeit unseres künftigen Energiesystems beitragen kann.

Die Europäische Kommission hat vor kurzem drei wichtige Initiativen ergriffen, um die PV-Produktionsbasis in der EU stärker zu unterstützen:

  • Die Verabschiedung des Green-Deal-Industrieplans und der Vorschlag für einen Net-Zero Industry Act (NZIA) im Februar und März 2023

    Der NZIA zielt darauf ab, die Herstellung von Netto-Null-Technologien in der EU zu steigern, um bis 2030 mindestens 40 Prozent des jährlichen Bedarfs der EU an strategischen Netto-Null-Technologien zu decken.

    Photovoltaik- und Solarthermie-Technologien gehören zu den Technologien, die als "strategisch" eingestuft wurden und daher besonders gefördert werden und für die der Richtwert von 40 % einheimischer Produktion gilt. Das vorgeschlagene Gesetz wird den Marktzugang von in der EU hergestellten Solaranlagen durch neue Kriterien für Nachhaltigkeit und Belastbarkeit bei der öffentlichen Beschaffung und bei Auktionen zur Förderung erneuerbarer Energien verbessern.

    Darüber hinaus kann strategischen Netto-Null-Projekten im Rahmen des NZIA ein Vorrangstatus eingeräumt werden, um noch schnellere Genehmigungsverfahren zu gewährleisten, und sie können als von übergeordnetem öffentlichem Interesse angesehen werden.
     
  • Die Verabschiedung des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels (TCTF) für staatliche Beihilfen vom März 2023

    Dieser ermöglicht es den Mitgliedstaaten, die Wettbewerbsfähigkeit grüner Sektoren der europäischen Industrie, einschließlich der PV-Herstellung, zu unterstützen. Mit dem Beihilfe-Rahmen wurden neue Bestimmungen für grüne Investitionen in strategischen Sektoren eingeführt, die von einer Verlagerung in Drittländer bedroht sind.

    Um zu verhindern, dass Investitionen auf unfaire Weise an den Meistbietenden außerhalb Europas verlagert werden, ermöglicht dieser zeitlich begrenzte Rahmen den Mitgliedstaaten, die von Drittländern angebotenen Subventionen anzugleichen. Dieser befristete Rahmen hilft den Mitgliedstaaten zu verhindern, dass Investitionen auf unfaire Weise an den Meistbietenden außerhalb Europas umgeleitet werden.
     
  • Zur Unterstützung der Ziele der EU-Solarenergiestrategie hat die Kommission am 9. Dezember 2022 gemeinsam mit industriellen Akteuren, Forschungsinstituten, Verbänden und anderen relevanten Parteien eine neue Europäische Allianz der Photovoltaik-Industrie gestartet.

    Die Allianz ist ein Forum für Interessenvertreter des Sektors, das darauf abzielt, Investitionsmöglichkeiten für die europäische Photovoltaik zu schaffen, die Lieferketten zu diversifizieren, die Wertschöpfung in Europa zu halten und effiziente und nachhaltige PV-Produkte zu liefern. Sie wird auch politische Beiträge zur Verringerung des europäischen Versorgungsrisikos und zur Unterstützung der heimischen Industrie leisten.

    Die Allianz hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2025 über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg 30 GW an zugesagten europäischen Produktionskapazitäten zu erreichen. Das Erreichen dieses Ziels würde in Europa ein neues BIP in Höhe von 60 Milliarden Euro pro Jahr und die Schaffung von mehr als 400.000 neuen Arbeitsplätzen bedeuten.

Die Kommission vor kurzem gezeigt, wie der Einsatz neuer Instrumente dazu beitragen kann, die Clean-Tech-Industrie in Europa zu halten, und zwar im Einklang mit den Zielen des Green-Deal-Industrieplans.

So genehmigte die Kommission am 8. Januar 2024 eine deutsche Maßnahme in Höhe von 902 Mio. Euro zur Unterstützung von Northvolt in Schleswig-Holstein beim Bau einer der ersten umweltfreundlichen Batteriefabriken für Elektrofahrzeuge, um den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft zu fördern. Dies ist die erste Einzelbeihilfe nach Abschnitt 2.8 (Punkt 86) des oben erwähnten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels. Darüber hinaus hat die Kommission bereits mehrere staatliche Beihilferegelungen (die für mehr als einen Begünstigten gelten) nach Abschnitt 2.8 (Punkt 85) genehmigt: Spanien (2 Regelungen), Österreich, Italien, Deutschland, Belgien, Ungarn, Slowakei und Frankreich.

Der Gesamtbetrag der für diese Regelungen genehmigten Beihilfen beläuft sich auf rund 12 Mrd. Euro. Wie Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte: ‚Es ist die erste Einzelmaßnahme, die im Einklang mit der Ausnahmemöglichkeit des Vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmens genehmigt wurde. Sie ermöglicht die Gewährung höherer Beihilfebeträge, wenn die Gefahr besteht, dass Investitionen aufgrund der Verfügbarkeit ausländischer Subventionen aus Europa abgezogen werden.‘“

Die Europäische Kommission ist sich der Schwierigkeiten bewusst, mit denen die EU-Hersteller von Photovoltaikanlagen konfrontiert sind, und verfolgt die Marktentwicklungen genau. Die Kommission steht in regelmäßigem Kontakt mit der Herstellerindustrie für erneuerbare Energien, einschließlich der Photovoltaik, um die Marktsituation besser zu verstehen und mögliche Optionen zur Bewältigung der aktuellen Situation zu diskutieren.

Eine Übersicht der EU-Förderprogramme im Bereich Energie gibt es hier.

Pressekontakt: Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410 und  claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. Januar 2024
Autor
Vertretung in Deutschland