Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung3. Mai 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 6 Min

EU-Kommission will Munitionsproduktion in der EU ausbauen

EU Flaggen.

Die EU-Kommission hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem die Kapazitäten für die Munitionsproduktion in der EU ausgebaut werden sollen. Sie schlägt vor, Haushaltsmittel in Höhe von 500 Millionen Euro bereitzustellen, Lieferketten besser zu überwachen und einen befristeten Rechtsrahmen einzuführen, mit dem Engpässe bei der Munitionsversorgung behoben werden. Mit dem Vorschlag soll die Ukraine unterstützt und die europäischen Verteidigungsfähigkeiten gestärkt werden.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, sagte dazu: „Die Ukraine leistet heldenhaften Widerstand gegen den brutalen russischen Angreifer. Wir stehen zu unserem Versprechen, die Ukraine und ihr Volk zu unterstützen, so lange es nötig ist. Aber die tapferen Soldaten der Ukraine brauchen eine ausreichende militärische Ausrüstung, um ihr Land zu verteidigen.

Europa intensiviert seine Unterstützung auf drei Wegen. Erstens liefern die Mitgliedstaaten zusätzliche Munition aus ihren vorhandenen Beständen und stellen neue Mittel aus der Europäischen Friedensfazilität in Höhe von 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Zweitens werden wir gemeinsam mit den Mitgliedstaaten mehr Munition für die Ukraine beschaffen, wofür wir eine zusätzliche Milliarde Euro bereitstellen. Und heute setzen wir das dritte Ziel um. Wir werden die rüstungsindustrielle Produktion von Munition in Europa hochfahren und beschleunigen.

Dies wird dazu beitragen, mehr Munition für die Ukraine zu liefern, damit sie ihre Bürger verteidigen kann, und es wird auch unsere europäischen Verteidigungsfähigkeiten stärken. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten werden wir weitere 1 Milliarde Euro mobilisieren, um die Kapazitäten in ganz Europa zu erhöhen. Dies ist ein entscheidender Teil der strategischen Fähigkeit Europas, seine Interessen und Werte zu verteidigen und zur Erhaltung des Friedens auf unserem Kontinent beizutragen."

Mit dem Vorschlag reagiert die Kommission auf den vom Rat am 20. März vereinbarten Plan zur Lieferung von Munition und Raketen an die Ukraine und zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Auffüllung ihrer Bestände.

Finanzielle Unterstützung für mehr und schnellere Produktion

Die vorgeschlagene Verordnung umfasst Maßnahmen zur Unterstützung des industriellen Ausbaus der Munitions- und Raketenproduktion in der EU, einschließlich ihrer Vorprodukte. Finanzielle Unterstützung wird in Form von Zuschüssen für verschiedene Arten von Maßnahmen gewährt, die zu den Bemühungen der europäischen Verteidigungsindustrie beitragen, ihre Produktionskapazitäten zu erhöhen und festgestellte Engpässe zu beseitigen. Finanzielle Unterstützung wird für Maßnahmen gewährt, die zu Folgendem beitragen:

  • Optimierung, Erweiterung, Modernisierung, Verbesserung oder Wiederverwendung bestehender Produktionskapazitäten;
  • Schaffung neuer Produktionskapazitäten;
  • Aufbau grenzüberschreitender Industriepartnerschaften, auch im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften, um beispielsweise den Zugang zu strategischen Komponenten oder Rohstoffen zu sichern oder zu reservieren;
  • Aufbau und Bereitstellung von reservierten Kapazitäten für die Herstellung von Spitzenleistungen;
  • Erprobung oder Wiederaufbereitung (zur Beseitigung der Veralterung) von Prozessen, um vorhandene Munition und Flugkörper nutzbar zu machen;
  • Umschulung und Höherqualifizierung der entsprechenden Arbeitskräfte.

Darüber hinaus wird das Gesetz den Zugang zu Finanzmitteln für EU-Unternehmen im Munitions- und Raketenbereich erleichtern, möglicherweise durch eine spezielle Fazilität, den "Ramp-up Fund". Dieser Fonds würde darauf abzielen, Unternehmen in den Lieferketten für Munition und Raketen den Zugang zu öffentlichen und privaten Finanzmitteln zu ermöglichen, um die für den Ausbau der Produktionskapazitäten erforderlichen Investitionen zu beschleunigen.

Ermittlung, Überwachung und Antizipierung von Engpässen und Verknappungen

Dieser Rechtsakt wird die notwendige Informationsbeschaffung auf EU-Ebene sicherstellen und die Kommission und die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, Engpässe, die die Versorgungssicherheit mit Munition und Raketen beeinträchtigen, vorherzusehen. Zu diesem Zweck wird die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten im Einklang mit der Gemeinsamen Task Force für die Beschaffung von Verteidigungsgütern eine Bestandsaufnahme durchführen, um die Verfügbarkeit von Munition und Raketen sowie ihrer Komponenten und der entsprechenden Vorleistungen zu ermitteln und kontinuierlich zu überwachen. Dies wird eine bessere Grundlage für den Einsatz von Finanzhilfen und Regulierungsmaßnahmen bilden.

Gewährleistung der Versorgungssicherheit

Die in diesem Rechtsakt vorgesehenen Regulierungsmaßnahmen werden den Binnenmarkt vor aktuellen oder potenziellen Funktionsstörungen schützen und somit die Widerstandsfähigkeit der verteidigungstechnologischen und -industriellen Basis der EU (EDTIB) stärken sowie die Sicherheit der Versorgung mit Munition und Raketen gewährleisten. Die Kommission schlägt insbesondere Folgendes vor:

  • Vorübergehende Sofortmaßnahmen wie die Möglichkeit, auf Antrag eines beschaffenden Mitgliedstaates und im Einvernehmen mit den betroffenen Mitgliedstaaten vorrangig bewertete Aufträge an einschlägige europäische Unternehmen zu erteilen;
  • Gezielte Maßnahmen zur Beschleunigung der Verwaltungsverfahren auf nationaler Ebene durch Förderung der Priorisierung der einschlägigen Genehmigungs- und Zertifizierungsverfahren;
  • Maßgeschneiderte Maßnahmen zur Beschleunigung des gemeinsamen Beschaffungswesens (die Mitgliedstaaten werden die Möglichkeit haben, eine bestehende Rahmenvereinbarung für andere Mitgliedstaaten zu öffnen, die ursprünglich nicht daran teilgenommen haben) und von Übertragungen (Übertragungen werden von der vorherigen Genehmigung innerhalb der Europäischen Union ausgenommen).

Nächste Schritte

Angesichts der Dringlichkeit der Situation hat die Kommission innerhalb von fünf Wochen nach der Einigung über das dreistufige Konzept im Rat der Europäischen Union diesen Verordnungsvorschlag mit hoher Priorität angenommen und wird ihn an die Mitgesetzgeber weiterleiten. Die Kommission rechnet mit einer raschen Verabschiedung vor dem Sommer 2023, um die Unterstützung für den Ausbau der Produktionskapazitäten der EU-Verteidigungsindustrie für Munition und Rakete einleiten zu können. Das Instrument wird Mitte 2025 außer Kraft treten.

Hintergrund

Am 20. März einigte sich der Europäische Rat auf einen dreiteiligen Ansatz, bei dem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, gemeinsam Munition und auf Wunsch auch Raketen zu beschaffen, um ihre Bestände aufzufüllen und gleichzeitig die Fortsetzung der Unterstützung für die Ukraine zu ermöglichen. Da diese gemeinsamen Anstrengungen nur dann wirksam sein können, wenn die EU-Lieferanten die benötigten Verteidigungsgüter rechtzeitig liefern können, forderte der Rat die Kommission auf, konkrete Vorschläge vorzulegen, um den Ausbau der Produktionskapazitäten der europäischen Verteidigungsindustrie dringend zu unterstützen, die Lieferketten zu sichern, effiziente Beschaffungsverfahren zu erleichtern, Engpässe bei den Produktionskapazitäten zu beseitigen und Investitionen zu fördern, gegebenenfalls auch durch Mobilisierung des EU-Haushalts. Die drei Bereiche sind miteinander verknüpft und werden parallel zueinander verfolgt.

Wie in der Gemeinsamen Mitteilung über die Analyse der Investitionslücken im Verteidigungsbereich und das weitere Vorgehen dargelegt, haben die jahrelangen Unterinvestitionen im Verteidigungsbereich zu Lücken in den Fähigkeiten und in der Industrie der Europäischen Union geführt. Russlands illegaler Angriffskrieg gegen die Ukraine hat dazu beigetragen, die weltweite Nachfrage nach bestimmten Verteidigungsgütern, insbesondere Munition und Raketen, erheblich zu steigern, was zu einer Diskrepanz zwischen Produktionskapazität und Nachfrage geführt hat.

Im Juli 2022 legte die Kommission den European Defence Industrial Reinforcement through common Procurement Act (EDIRPA) vor, der darauf abzielt, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in der Beschaffungsphase zu unterstützen, um die dringendsten und kritischsten Lücken auf kooperative Weise zu schließen. Die Kommission ermutigt die Mitgesetzgeber, rasch zu einer Einigung zu kommen.

In diesem Zusammenhang hat die Gemeinsame Task Force für die Beschaffung von Verteidigungsgütern (Europäische Kommission, Europäischer Auswärtiger Dienst und Europäische Verteidigungsagentur) im vergangenen Jahr die Koordinierung des dringendsten und kritischsten Bedarfs der Mitgliedstaaten unterstützt und eine Übersicht über die Lieferkapazitäten der europäischen Verteidigungsindustrie zur Deckung des ermittelten Bedarfs erstellt.

Weitere Informationen

Gesetz zur Unterstützung der Munitionsproduktion

Fragen und Antworten

Factsheet zur ASAP-Verordnung

Gemeinsame Beschaffung: EU-Taskforce legt Schlussfolgerungen der ersten Phase vor

Gemeinsame Mitteilung zu den Investitionslücken im Verteidigungsbereich

Mitteilung über den Beitrag der Europäischen Kommission zur europäischen Verteidigung

Stärkere europäische Verteidigung

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hierDE•••.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. Mai 2023
Autor
Vertretung in Deutschland