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Vertretung in Deutschland
Presseartikel19. Januar 2018Vertretung in Deutschland

EU-Umweltkommissar Vella kündigt Treffen zu Luftverschmutzung in Brüssel an

Die EU-Kommission fordert schnelle Lösungen, um das gravierende Problem der Luftverschmutzung in der Europäischen Union endlich in den Griff zu bekommen. Deshalb hat EU-Umweltkommissar Karmenu Vella die zuständigen Minister aus neun Mitgliedstaaten...

Luft

Gegen die neun Mitgliedstaaten, die Tschechische Republik, Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Ungarn, Rumänien, die Slowakei und das Vereinigte Königreich, hat die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil sie die vereinbarten EU-Grenzwerte für die Luftverschmutzung nicht einhalten. Ihnen droht nun die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Das Treffen gibt den Mitgliedstaaten Gelegenheit, nachzuweisen, dass zusätzliche angemessene Schritte unternommen werden, um die gegenwärtige Situation unverzüglich zu beheben und das europäische Recht einzuhalten.

Umweltkommissar Karmenu Vella erklärte: „Dieses Treffen zur Luftqualität wurde aus drei Gründen einberufen: Um die Bürger zu schützen. Um klarzustellen, dass es rechtliche Konsequenzen gibt, wenn sie die Luftqualität nicht verbessern. Und um die Mitgliedstaaten daran zu erinnern, dass dieser Schritt am Ende eines langen, manche würden sagen, zu langen Zeitraums von Hilfsangeboten, Ratschlägen und Warnungen steht. Unsere erste Verantwortung als Kommission liegt bei den Millionen Europäern - jung und alt, krank und gesund -, die unter schlechter Luftqualität leiden. Eltern eines an Bronchitis erkrankten Kindes oder einer Tochter eines Lungenkranken wollen so schnell wie möglich eine Verbesserung der Luftqualität sehen. Für sie sind Aktionspläne mit einem Zeitrahmen von 10-12 Jahren oder ineffektive Pläne nutzlos."

Die Europäische Kommission hat heute außerdem in einem Aktionsplan konkrete Maßnahmen verabschiedet, um die Behörden in den Mitgliedstaaten bei der Förderung, Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung der EU-Umweltvorschriften zu unterstützen.

Hintergrund

Die EU-Rechtsvorschriften über die Luftqualität und saubere Luft für Europa (Richtlinie 2008/50/EG) legen Luftqualitätsgrenzwerte fest, die in der gesamten EU nicht überschritten werden dürfen, und verpflichten die Mitgliedstaaten, die Exposition der Bürger gegenüber schädlichen Luftschadstoffen zu begrenzen.

Trotz dieser Verpflichtung ist die schlechte Luftqualität vielerorts seit Jahren ein Problem. In 23 von 28 Mitgliedstaaten werden die Luftqualitätsnormen immer noch überschritten - insgesamt in mehr als 130 Städten in ganz Europa.

Weitere Informationen

Die vollständige Pressemitteilung

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Pressekontakt: Laura Bethke, Tel.: +49 (30) 2280 2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail ) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Januar 2018
Autor
Vertretung in Deutschland