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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 22. November 2021
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

EU-Wettbewerbshüter genehmigen Änderungen am paneuropäischen Garantiefonds für Unternehmen – Deutschland auch dabei

Symbolic - Real estate and money

Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass die Änderungen am 25 Mrd. Euro schweren paneuropäischen Garantiefonds zur Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Krise im Einklang mit den EU-Beihilferegeln stehen. Die Änderungen beinhalten u.a. eine Anhebung der Finanzierungsobergrenze und Verlängerung der Laufzeiten. Die Kommission hatte die Einrichtung des Fonds im Dezember 2020 genehmigt. Er wird von der Europäischen Investitionsbank verwaltet und soll rund 200 Mrd. Euro an zusätzlichen Finanzierungen mobilisieren – vor allem für Klein- und Mittelunternehmen. Bisher haben 22 Mitgliedstaaten entschieden, sich an dem Fonds zu beteiligten, darunter auch Deutschland.

Angesichts des aktuellen Bedarfs hat die Kommission die folgenden Änderungen des Fonds genehmigt: (i) eine Anhebung der Finanzierungsobergrenzen und der maximalen Laufzeiten bestimmter garantierter Produkte; (ii) die Möglichkeit für Banken, Darlehen und andere Finanzierungsoptionen bis zum 30. Juni 2022 in die Fondsgarantie einzubeziehen und die Laufzeit solcher Darlehen in hinreichend begründeten Fällen weiter zu verlängern; und (iii) ein neues Korbanleiheprodukt, um den besonderen Finanzierungsbedarf von KMU und Midcap-Unternehmen zu decken.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass diese Änderungen dazu beitragen, die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus in den 22 teilnehmenden Mitgliedstaaten besser zu bewältigen. Sie sind daher erforderlich, geeignet und angemessen, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben der teilnehmenden Mitgliedstaaten zu beheben, und stehen im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den allgemeinen Grundsätzen des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Änderungen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Hintergrund

Im April 2020 hatte der Europäische Rat die Einrichtung eines paneuropäischen Garantiefonds unter der Verwaltung der Europäischen Investitionsbank-Gruppe als Teil der allgemeinen EU-Reaktion auf den Ausbruch des Coronavirus gebilligt. Er ist eines der Sicherheitsnetze, auf die sich der Europäische Rat geeinigt hat, um die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmen und Länder abzumildern.

Der Fonds stellt Garantien für Schuldtitel (z. B. Darlehen) bereit. Er zielt darauf ab, auf koordinierte Weise den Finanzierungsbedarf europäischer Unternehmen (hauptsächlich KMU) zu decken, die voraussichtlich langfristig überlebensfähig sind, aber in der aktuellen Krise in ganz Europa mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben.

Weitere Informationen:

Daily News vom 22. November 2021

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele). Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
22. November 2021
Autor
Vertretung in Deutschland