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Vertretung in Deutschland
Presseartikel11. Februar 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Hausgrille: Kommission lässt drittes Insekt als Lebensmittelzutat für den EU-Markt zu

Visit by Virginijus Sinkevičius, European Commissioner, to Germany

Die Europäische Kommission hat gestern (Donnerstag) ein drittes Insekt, das Heimchen, auch bekannt als Hausgrille (Acheta domesticus), als neuartiges Lebensmittel in der EU genehmigt. Es wird als Ganzes, entweder gefroren oder getrocknet, sowie als Pulver erhältlich sein. Die Zulassung erfolgte nach einer strengen wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit, EFSA. Die EU-Staaten hatten im Dezember grünes Licht für die Zulassung gegeben. Die erste Zulassung eines Insekts als neuartiges Lebensmittel, für getrocknete gelbe Mehlwürmer, hatte die Kommission im Juli 2021 erteilt, im November hatte sie die Wanderheuschrecke zugelassen.

Die EFSA kam in ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass das Heimchen unter den vom antragstellenden Unternehmen angegebenen Verwendungszwecken sicher ist. Produkte, die dieses neuartige Lebensmittel enthalten, werden so gekennzeichnet, dass sie über mögliche allergische Reaktionen informieren.

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hat in verschiedenen Studien festgestellt, dass Insekten eine sehr nahrhafte und gesunde Nahrungsquelle mit einem hohen Gehalt an Fett, Eiweiß, Vitaminen, Ballaststoffen und Mineralien sind. Insekten, die täglich von Millionen von Menschen auf der Welt verzehrt werden, wurden im Rahmen der Farm to Fork-Strategie als alternative Proteinquelle identifiziert, die den Übergang zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem erleichtern könnte.

Hintergrund: „Neuartige Lebensmittel“

Unter dem Begriff „neuartiges Lebensmittel“ versteht man alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden.

Gemäß der Verordnung über neuartige Lebensmittel (die „Novel Food“-Verordnung) braucht es eine EU-weite Zulassung, bevor ein solches Produkt auf den Unionsmarkt gebracht werden kann. Teil des Zulassungsprozesses ist eine wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), auf deren Basis die Kommission den EU-Staaten die Zulassung eines neuartigen Lebensmittels empfiehlt.

Weitere Informationen:

Daily News vom 11. Februar

Fragen und Antworten auf der Website der Kommission

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Februar 2022
Autor
Vertretung in Deutschland