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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung31. Januar 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Kommission zu Brachflächen in der Landwirtschaft: Ausnahmen für 2024 erlauben

Aerial views of farms and fields

Die Europäische Kommission schlägt vor, dass Bäuerinnen und Bauern in der EU in diesem Jahr von bestimmten Vorschriften der gemeinsamen Agrarpolitik GAP abweichen dürfen. Konkret geht es dabei um die Verpflichtung, bestimmte Flächen nichtproduktiv zu halten.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen sagte, der Vorschlag biete den Bauern und Bäuerinnen zusätzliche Flexibilität. „Sie sind das Rückgrat der Ernährungssicherheit der EU und das Herzstück unserer ländlichen Gebiete.“ Vizepräsident Maroš Šefčovič ergänzte, dass diese stabilisierende Maßnahme dabei helfen kann, den Druck zu verringern, dem sich die Bauern und Bäuerinnen ausgesetzt fühlen. Es gehe darum, dass sie in diesen Zeiten hoher Unsicherheit wirtschaftlich überleben können.

Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski erklärte: „Mit ihrem Vorschlag für eine befristete Ausnahmeregelung stellt die Kommission angesichts außergewöhnlicher Schwierigkeiten Flexibilität und Solidarität mit den europäischen Landwirten unter Beweis.“ Wojciechowski sprach von einem Gleichgewicht aus der nötigen kurzfristigen Unterstützung für die landwirtschaftlichen Betriebe und der langfristigen Notwendigkeit, Klima, Bodengesundheit und biologische Vielfalt zu schützen.

Vorschlag jetzt bei den 27 Mitgliedstaaten

Der Vorschlag der Kommission wurde heute den 27 Mitgliedstaaten übermittelt, die in einer Ausschuss-Sitzung darüber abstimmen werden. Er ist die erste konkrete politische Antwort, um den Einkommensproblemen der Landwirte Rechnung zu tragen. Er folgt auch den von mehreren Mitgliedstaaten auf den Tagungen des Rates formulierten Forderungen. Nach der Abstimmung der Mitgliedstaaten wird die Kommission mit der förmlichen Annahme fortfahren. Die Verordnung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024. Mitgliedstaaten, die die Ausnahmeregelung auf nationaler Ebene anwenden möchten, müssen dies der Kommission innerhalb von 15 Tagen mitteilen, damit die Landwirte so bald wie möglich informiert werden können.

GLÖZ-Standards als Konditionalität für Subventionen

Für den Erhalt einer GAP-Unterstützung müssen Landwirtinnen und Landwirte einen erweiterten Satz von neun Standards einhalten, die dem Umwelt- und Klimaschutz förderlich sind. Dieser Grundsatz der Konditionalität gilt für fast 90 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der EU. Er spielt eine wichtige Rolle bei der durchgängigen Berücksichtigung nachhaltiger landwirtschaftlicher Verfahren. Diese Grundnormen werden als GLÖZ-Standards bezeichnet, d. h. „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“.

Kommissions-Vorschlag zu GLÖZ 8

Der GLÖZ-Standard 8 schreibt unter anderem vor, dass ein Mindestanteil von Ackerland für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente vorgesehen ist. Letzteres bezieht sich in der Regel auf brachliegende Flächen, aber auch z.B. auf Hecken oder Bäume. Landwirtschaftliche Betriebe mit weniger als zehn Hektar Ackerland sind in der Regel von dieser Verpflichtung ausgenommen. Die Kommission sieht nun die Möglichkeit vor, dass alle Landwirte in der EU von dieser Verpflichtung ausgenommen werden und weiterhin für ihre GAP-Direktzahlung in Betracht kommen.

Sie sollen die Anforderungen dafür erfüllen, wenn sie auf 7 Prozent ihrer Ackerflächen stickstoffbindende Pflanzen (wie Linsen oder Erbsen) und/oder Zwischenfrüchte anbauen (anstatt 4 Prozent ihres Ackerlandes brachliegend oder unproduktiv zu halten). Zwischenfrüchte sind Pflanzen, die zwischen zwei Hauptkulturen wachsen. Diese Kulturen können als Futter für Tiere oder als Gründünger dienen. Der Einsatz von stickstoffbindenden Pflanzen und Zwischenfrüchten bringt eine Reihe von Umweltvorteilen für die Bodengesundheit mit sich, unter anderem für die biologische Vielfalt des Bodens und für die Begrenzung der Nährstoffauswaschung. Die Kulturen sollen ohne Pflanzenschutzmittel angebaut werden, um die Umweltziele der GAP zu wahren.

Der Vorschlag der Kommission wird sorgfältig kalibriert, um das richtige Gleichgewicht zwischen der angemessenen Unterstützung von Landwirten, die mit zahlreichen Krisen konfrontiert sind, und dem Schutz der biologischen Vielfalt und der Bodenqualität zu schaffen.

Hintergrund

Die Landwirte sind mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten konfrontiert. Das vergangene Jahr war insbesondere durch eine große Zahl extremer Wetterereignisse gekennzeichnet, mit Dürren, Waldbränden und Überschwemmungen in verschiedenen Teilen der Union. Diese Ereignisse wirken sich sowohl auf die Produktion und die Einnahmen als auch auf die Durchführung und den Zeitplan normaler agronomischer Verfahren aus. Das verursacht einen starken Anpassungsdruck für die landwirtschaftlichen Betriebe. 

Die hohen Energie- und Betriebsmittelpreise infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine, die Lebenshaltungskosten/Inflationskosten, veränderte internationale Handelsströme und die Notwendigkeit, die Ukraine zu unterstützen, haben zu weiteren Unsicherheiten und Marktdruck geführt. Auch der Getreidepreis ging im Vergleich zu 2022 stark zurück. Das hat dazu geführt, dass der Wert der Getreideerzeugung in der EU-27 von 80,6 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 58,8 Milliarden Euro im Jahr 2023 zurückging. Das ist ein Rückgang um fast 30 Prozent. Unter solchen Umständen kann die Verpflichtung zur Flächenstilllegung kurzfristig erhebliche negative Auswirkungen auf die Einnahmen bestimmter Betriebsinhaber haben.

Die Unterstützung der Kommission für den Agrarsektor ist in der Europäischen Union konstant. Für den Zeitraum 2023–2027 werden 300 Milliarden Euro im Rahmen der GAP-Strategiepläne an europäische Landwirte verteilt. Seit 2014 hat die Kommission auch Sondermaßnahmen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro genehmigt, um den Sektor angesichts zahlreicher Krisen zu unterstützen.

Weitere Informationen

Pressemitteilung

Strategischer Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft

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Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. Januar 2024
Autor
Vertretung in Deutschland