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Vertretung in Deutschland
Presseartikel30. Januar 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Luftqualität: Deutschland und andere Mitgliedstaaten müssen bis Ende nächster Woche liefern – sonst droht Klage

Die Minister aus neun Mitgliedstaaten sind heute (Dienstag) auf Einladung von Umweltkommissar Karmenu Vella in Brüssel zusammengekommen, um Lösungen für das gravierende Problem der Luftverschmutzung in der Europäischen Union zu finden. Neben...

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In Anschluss an das Treffen sagte Umweltkommissar Karmenu Vella:„Auf den ersten Blick waren die Maßnahmen nicht substanziell genug, um das Gesamtbild zu verändern. Ohne neue und wirksame Maßnahmen werden die Luftqualitätsnormen in vielen Fällen über Monate und Jahre hinweg, auch weit über das Jahr 2020 hinaus, weiter übertroffen.“

Die Minister haben nun Zeit bis Ende kommender Woche, um die Kommission über tiefgreifende Maßnahmen zu informieren. Nur so kann der laufende Prozess des Vertragsverletzungsverfahrens noch beeinflusst werden.

„Jedes Jahr sterben 400.000 Menschen vorzeitig an den Folgen eines massiven, weit verbreiteten Versäumnisses, das Problem anzugehen. Und viele andere leiden unnötig unter Krankheiten, die mit der Luftqualität zusammenhängen“, sagte Vella.

Nicht in allen Mitgliedstaaten und nicht in allen relevanten Ministerien gebe es ein ausreichendes Bewusstsein für die Dringlichkeit. „Die Fristen zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen sind längst abgelaufen. Und manche sagen, wir haben schon zu lange gewartet. Aber wir können nicht länger warten. Und das habe ich den Ministern heute Vormittag sehr deutlich gemacht. Und ich möchte betonen, dass ich die Umweltminister als meine wichtigsten Verbündeten betrachte, wenn es darum geht, die Situation durch unverzügliche Ergreifung aller möglichen Maßnahmen zu verbessern.“

So wichtig der Schutz der Menschen vor Luftverschmutzung für die Juncker-Kommission sei, so wichtig müsse dies eine Priorität der betroffenen Regierungen und Minister werden - seien es die Verkehrs-, Energie-, Industrie-, Landwirtschafts- oder Finanzminister. „Unsere gemeinsame Glaubwürdigkeit hängt davon ab“, sagte Vella.

Hintergrund

Die EU-Rechtsvorschriften über die Luftqualität und saubere Luft für Europa (Richtlinie 2008/50/EG) legen Luftqualitätsgrenzwerte fest, die in der gesamten EU nicht überschritten werden dürfen, und verpflichten die Mitgliedstaaten, die Exposition der Bürger gegenüber schädlichen Luftschadstoffen zu begrenzen.

Trotz dieser Verpflichtung ist die schlechte Luftqualität vielerorts seit Jahren ein Problem. In 23 von 28 Mitgliedstaaten werden die Luftqualitätsnormen immer noch überschritten - insgesamt in mehr als 130 Städten in ganz Europa.

Weitere Informationen:

Die gesamte Erklärung von Kommissar Vella (EN)

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Pressekontakt: Laura Bethke, Tel.: +49 (30) 2280 2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail )oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. Januar 2018
Autor
Vertretung in Deutschland