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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 14. Februar 2023
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

„Roam like at home“: Nächster Schritt zur Eingliederung der Ukraine in EU-Roaming

The end of roaming charges in the EU in June 2017

Die Kommission hat den Vorschlag angenommen, das Roaming in das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine miteinzubeziehen. Damit könnten Ukrainerinnen und Ukrainer in der EU ohne zusätzliche Kosten telefonieren, SMS schreiben und das Internet nutzen. Das Roaming zu Inlandspreisen gälte auch für Reisende aus der EU bei ihrem Besuch in der Ukraine.

Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin für ein Europa für das digitale Zeitalter, sagte: „Dieser Schritt wird die Fortschritte des Landes auf seinem Weg in die EU und in den EU-Binnenmarkt weiter unterstützen.“ Der für Handel zuständige Kommissar Valdis Dombrovskis sprach von einem weiteren „wichtigen Meilenstein in unseren immer tiefer werdenden Beziehungen“. Dieser Schritt zeuge von einem klaren Engagement dafür, die vertiefte und umfassende Freihandelszone vollständig umzusetzen. „Der Vorschlag stellt ein weiteres Zeichen dafür dar, dass die Zukunft der Ukraine in der EU liegt.“

Integration der Ukraine in den EU-Binnenmarkt

Die Integration der Ukraine in den freien Roamingraum der EU ist eine der wichtigsten Maßnahmen des überarbeiteten prioritären Aktionsplans. Dieser Plan ist der Fahrplan für die vollständige Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA) zwischen der EU und der Ukraine und für die weitere Integration der Ukraine in den EU-Binnenmarkt. Dies ist der erste Fall einer Ausweitung der Binnenmarktbehandlung der EU auf die Ukraine.

Der heutige Schritt folgt auf die Ankündigung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2022, die Ukraine in den freien Roamingraum zu bringen. Er schließt sich auch an die Zusammenarbeit der Kommission mit Betreibern aus der EU und der Ukraine an. Beim Treffen des Kommissionskollegiums mit der ukrainischen Regierung Anfang Februar in Kiew war die freiwillige Maßnahme, erschwingliche oder kostenlose Anrufe zwischen der EU und der Ukraine zu ermöglichen, um sechs Monate verlängert worden.

Nächste Schritte

Der Vorschlag wird nun vom Rat der Europäischen Union geprüft. Einigt sich der Rat, ist der Handelsausschuss EU-Ukraine am Zug. Er muss einen gemeinsamen Beschluss fassen, um eine gegenseitige Binnenmarktbehandlung für das Roaming zu gewähren.

Das Tempo, in dem die Ukraine in den EU-Binnenmarkt für Roaming integriert wird, hängt davon ab, wie schnell sich die Ukraine den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften nähert und sie umsetzt.

Hintergrund

Derzeit bieten Telekommunikationsbetreiber aus der EU und der Ukraine auf freiwilliger Basis erschwingliche oder kostenlose Anrufe zwischen der EU und der Ukraine an. Dank dieser Regelung haben rund 4 Millionen Menschen, die vor dem Krieg fliehen und in der EU Zuflucht suchen, eine bezahlbare Konnektivität. Die freiwilligen Maßnahmen wurden kürzlich um sechs Monate verlängert, die neue Regelung gilt nun auch für Anrufe zu Festnetznummern in der Ukraine sowie für neue Arten von Betreibern.

Weitere Informationen:

Ausführliche Pressemitteilung

Faktsheet zur Solidarität der EU mit der Ukraine

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Februar 2023
Autor
Vertretung in Deutschland