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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 20. September 2024
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 4 Min

Ursula von der Leyen in Kyjiw: bis zu 35-Milliarden-Euro als Darlehen für die Ukraine

Visit of Ursula von der Leyen, President of the European Commission, to Ukraine

Bei ihrem inzwischen achten Besuch in Kyjiw seit Beginn der russischen Invasion in die Ukraine hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein Milliarden-Darlehen für das Land angekündigt. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj sagte sie: „Angesichts der unermüdlichen Angriffe Russlands benötigt die Ukraine weiterhin Unterstützung durch die EU. Die Kommission wird der Ukraine im Rahmen der G7-Zusage ein Darlehen in Höhe von bis zu 35 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.“

Das Geld soll den unmittelbaren Bedarf der Ukraine decken, makroökonomische Stabilität gewährleisten und dem Land die nötigen finanziellen Mittel sichern, um der verstärkten Aggression Russlands standzuhalten. 

Gewinne aus immobilisierten russischen Vermögenswerten

Zur Finanzierung sagte Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis: „Durch die Verwendung außerordentlicher Einnahmen aus immobilisierten russischen Vermögenswerten wird der Kreml direkt für den durch seinen brutalen Krieg verursachten Schaden aufkommen. Das heutige Paket zeigt das unerschütterliche Engagement der EU für die Unterstützung der Souveränität und der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit der Ukraine.“

Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni fügte hinzu: „Der heutige Vorschlag ist ein entscheidender Moment für unsere anhaltende Unterstützung für die Ukraine. Wir kommen der Vereinbarung der Staats- und Regierungschefs der G7 über ein Darlehen in Höhe von 50 Milliarden US-Dollar an die Ukraine nach, das aus den außerordentlichen Zufallsgewinnen aus immobilisierten russischen Staatsvermögen zurückgezahlt werden soll.“ 

Entscheidender Schritt für eine verstärkte Unterstützung der Ukraine

Die Europäische Kommission schlägt ein umfassendes Finanzhilfepaket vor: Es besteht aus einem Kooperationsmechanismus für die Ukraine im Umfang von bis zu 45 Milliarden Euro und einem außerordentlichen Makrofinanzhilfedarlehen (MFA) bis zu 35 Milliarden Euro. Für eine Umsetzung ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments und eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten im Rat nötig. Angesichts der Dringlichkeit des Vorschlags wird die Kommission Hand in Hand mit den Mitgesetzgebern zusammenarbeiten, um eine rasche Annahme zu gewährleisten.

Winterhilfe für die Ukraine

Bei der Pressekonferenz in Kyjiw verwies Kommissionspräsidentin von der Leyen auch auf die gestern in Brüssel vorgestellte zusätzliche Winterhilfe für die Ukraine. Angesichts der gezielten russischen Angriffe auf die ukrainische Energie-Infrastruktur der Ukraine werden weitere 160 Millionen Euro bereitgestellt. 

Ortstermine in Kyjiw

Bei ihrem Besuch in der ukrainischen Hauptstadt legte von der Leyen einen Kranz an der Gedenktafel für die Gefallenen der Ukraine nieder. Von der Leyen würdigte sie als echte Helden, die das größte Opfer für die Sicherheit des ganzen Kontinents gebracht haben.  Die Kommissionspräsidentin war auch beim staatlichen Notdienst der Ukraine (SESU) und würdigte die Arbeit der Feuerwehrleute für ihre Einsätze nach russischen Angriffen - wenn es darum geht, Brände zu löschen und Menschen zu retten. 

Hintergrund

Seit Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine hat die EU zusammen mit ihren Mitgliedstaaten das Vorgehen Russlands unmissverständlich verurteilt und der Ukraine und ihrer Bevölkerung beispiellose Unterstützung angeboten. Die EU, ihre Mitgliedstaaten und die europäischen Finanzinstitutionen haben gemeinsam 118,3 Milliarden Euro an Zuschüssen und Darlehen bereitgestellt. Das soll die Kriegsanstrengungen der Ukraine und ihre Wirtschaft unterstützen, es hilft dabei, grundlegende Dienstleistungen zu sichern, humanitäre Hilfe für Flüchtende zu leisten und ist auch Teil eines Wiederaufbaus. 

Im Rahmen der von der EU gegen Russland verhängten Sanktionen wurden seit Februar 2022 Vermögenswerte der russischen Zentralbank im Wert von rund 210 Milliarden Euro eingefroren. Das Verbot von Transaktionen mit diesen Vermögenswerten führt zu einer außerordentlichen Akkumulation von Barmitteln in den Bilanzen der Zentralverwahrer, die zu einer Rendite führt. Auf jährlicher Basis und je nach Höhe der Zinssätze werden die außerordentlichen Einnahmen derzeit auf bis zu 2,5 bis 3 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Diese unerwarteten und außerordentlichen Einnahmen stellen keine staatlichen Vermögenswerte dar und müssen der russischen Zentralbank auch nach Ende der Stilllegung nicht zur Verfügung gestellt werden. 

Am 12. Februar 2024 hat die EU die Vorschriften für die Verwaltung der immobilisierten Vermögenswerte und Reserven präzisiert und beschlossen, dass Zentralverwahrer, die Reserven und Vermögenswerte der russischen Zentralbank im Wert von mehr als 1 Million Euro halten, diese Einnahmen abtrennen sollten. Seit dem 15. Februar 2024 ist es den Zentralverwahrern nicht gestattet, über die entsprechenden Nettogewinne zu verfügen oder sie an die Anteilseigner auszuschütten. 

Im Mai 2024 beschloss der Rat, diese außerordentlichen Einnahmen zugunsten der Ukraine zu verwenden. Ende Juli wurden bereits 1,5 Milliarden Euro zur Unterstützung der Ukraine bereitgestellt.

Weitere Informationen:

Pressekonferenz in Kyjiw (Video)

Vorschlag für ein Finanzhilfepaket

Frage und Antwort zu dem Paket

EU-Winterhilfe für die Ukraine: 160 Millionen Euro zusätzlich (19.9.2024)

Aufgestockte humanitäre Hilfe für Menschen in der Ukraine (6.9.2024)

Website: humanitäre Hilfe für die Ukraine

Factsheet: Solidarität mit der Ukraine

Erholung und Wiederaufbau der Ukraine

Wirtschaftliche Analyse und Details zur Makrofinanzhilfe

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. September 2024
Autor
Vertretung in Deutschland